Telemedizin: Die Integration erfordert eine durchdachte Strategie

Interview

Veröffentlicht 14.06.2024 10:30, Kim Wehrs

In der Digitalisierung des Gesundheitswesens hat Telemedizin erkennbare Impulse gegeben. Damit Gesundheitsdaten bei der Telemedizin zwischen Akteuren und Anwendungen ausgetauscht werden können, müssen die Systemkomponenten interoperabel sein. Kriterien bei Schnittstellen, Regulatorik und Softwareindustrie für flächendeckende telemedizinische Lösungen erörtern Prof. Dr. Sylvia Thun, Direktorin am Berliner Institut für Gesundheitsforschung/ Berlin Institute of Health (BIH), und wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Eduardo Salgado, Facharzt für Anästhesiologie (IMI).

Prof. Thun, Eduardo Salgado: Telemedizin und Interoperabilität: Was ist für fächerübergreifende Zusammenarbeit bei Methoden und Verfahren der Telemedizin zu optimieren?

Prof. Thun, Eduardo Salgado: Ein zentraler Aspekt für den erfolgreichen Einsatz telemedizinischer Lösungen ist die nahtlose Integration in bereits etablierte Strukturen der Gesundheitsversorgung. Derzeit sind viele telemedizinische Anwendungen in sich geschlossene Plattformen ohne direkte Anbindung an bestehende Krankenhausinformationssysteme, Praxisinformationssysteme oder an die Telematikinfrastruktur mit den Anwendungen KIM und EPA. Diese fehlende Integration stellt eine wesentliche Barriere dar, die den vollen Nutzen telemedizinischer Innovationen einschränkt.

Die Herausforderung besteht daher nicht nur in der technischen Implementierung neuer Systeme, sondern auch in der begleitenden Anpassung und Optimierung der Versorgungsprozesse. Eine solche Integration erfordert eine durchdachte Strategie, die sowohl technologische als auch prozessuale Aspekte berücksichtigt, um eine reibungslose und effiziente Integration in die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Realisierung dieses Ziels verspricht eine deutliche Verbesserung der Qualität und Zugänglichkeit der Patientenversorgung, indem ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens ermöglicht und damit die Grundlage für eine umfassende und koordinierte Versorgung geschaffen wird.

Aktuell beschäftigen wir uns mit einem wichtigen deutschen Projekt, das sich genau diesen Herausforderungen stellt: Das „Universitäre Telemedizin Netzwerk“ (UTN) soll als Teil des „Netzwerkes der Universitätsmedizin“ (NUM) den Aufbau einer gemeinsamen, interoperablen, standardisierten und sicheren telemedizinischen Infrastruktur in Deutschland ermöglichen.


Welche „offenen Schnittstellen“ an technischen, semantischen und syntaktischen Grundlagen sind für Telemedizin im Zielbild eines interoperablen stationären und ambulanten Versorgungsangebotes nötig?

Prof. Thun, Eduardo Salgado: Die Gewährleistung der Interoperabilität in der Telemedizin zwischen stationärer und ambulanter Versorgung erfordert die Implementierung offener Schnittstellen, die technischen, semantischen und syntaktischen Prinzipien entsprechen. Erstens müssen offene Schnittstellen aus technischer Sicht die nahtlose Kommunikation und den Datenaustausch zwischen verschiedenen
Gesundheitssystemen und Geräten ermöglichen. Dies bedeutet, dass standardisierte Kommunikationsprotokolle wie HL7, FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources) oder DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) verwendet werden, um Interoperabilität auf technischer Ebene zu ermöglichen. Zweitens ist die semantische Interoperabilität von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Gesundheitsinformationen, die zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen ausgetauscht werden, über verschiedene Systeme und Disziplinen hinweg korrekt und einheitlich interpretiert werden. Dies erfordert die Übernahme standardisierter Terminologien, Ontologien und klinischer Vokabulare wie SNOMED CT oder LOINC, um einen sinnvollen Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen. Schließlich beinhaltet die syntaktische Interoperabilität die Verwendung standardisierter Datenformate und -strukturen, um Kompatibilität und Konsistenz bei der Darstellung von Gesundheitsinformationen zu gewährleisten.


Was müssen Softwarehersteller für eine flächendeckende interoperable Telemedizin tun?

Prof. Thun, Eduardo Salgado: Für eine flächendeckende interoperable Telemedizin in Deutschland müssen Softwarehersteller mehrere wichtige Aspekte berücksichtigen. Zum einen ist die Einhaltung breit akzeptierter Interoperabilitätsstandards wie HL7 FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources), DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) und ISO/IEEE 11073 zur Geräteanbindung unerlässlich. Diese Standards gewährleisten einen nahtlosen Datenaustausch zwischen verschiedenen Gesundheitssystemen und Geräten und erleichtern so effiziente telemedizinische Arbeitsabläufe. Zweitens ist die Umsetzung robuster Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Patientendaten während der Übertragung und Speicherung von entscheidender Bedeutung. Die Einhaltung von Vorschriften wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet die Vertraulichkeit und Integrität der Daten. Darüber hinaus sind benutzerfreundliche Schnittstellen und ein intuitives Design entscheidend, um die Nutzerakzeptanz und Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und eine effektive Kommunikation zwischen Gesundheitsdienstleistern und Patienten zu fördern.

Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte können Softwarehersteller einen wichtigen Beitrag zur Förderung umfassender interoperabler telemedizinischer Lösungen in Deutschland leisten.

Außerdem sollten sich die Hersteller in die Interoperabilitäts-Community einbringen und sich aktiv an der Standardisierung beteiligen. Beispielsweise bieten Hackathons und die Mitarbeit bei HL7 gute Möglichkeiten, neue Ideen und Konzepte zum Thema Telemedizin kennenzulernen und aktiv mitzugestalten.


Welche Kriterien sind bei interoperabler Telemedizin in der Regulatorik rund um eHealth mit Blick auf Generative KI besonders zu verbessern?

Prof. Thun, Eduardo Salgado: Die Verbesserung der Interoperabilität der Telemedizin in den eHealth-Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die generative KI, erfordert eine Fokussierung auf bestimmte Bereiche. Erstens müssen klare Regeln aufgestellt werden, wie generative KI in Telemedizinsysteme integriert werden kann. Dies bedeutet, dass Standards geschaffen werden müssen, wie verschiedene Systeme Daten austauschen und reibungslos miteinander kommunizieren können. Darüber hinaus sollten sich die Regeln an den Fortschritt der generativen KI-Technologie anpassen und mit neuen Entwicklungen Schritt halten können. Wichtig ist auch, dass datenschutzrechtliche und ethische Aspekte berücksichtigt werden, z. B. die Frage, wem die Daten gehören, wie Patienten ihre Einwilligung geben und wie sichergestellt wird, dass KI-Entscheidungen transparent sind. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und dem Schutz der Patienten zu finden. Dies erfordert eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden, Technologieentwicklern und Gesundheitsdienstleistern, um wirksame und zukunftssichere eHealth-Regelungen für die Telemedizin mit generativer KI zu schaffen.


Quelle: Krankenhaus-IT Journal, Ausgabe 02/2024, Stand: April 2024


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