KHZG – Investitions-Projekte Entscheidungsunterstützung für Krankenhäuser
4,3 Milliarden Förderung – Geld für Lösungen der förderfähigen Vorhaben. Mit dem KHZG stellt die Bundesregierung drei Milliarden Euro zur Verfügung. Die förderungsfähigen Vorhaben schreibt das KHZG im Artikel 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung fest. Damit sollen notwendige Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur (krankenhausintern wie sektorenübergreifend) und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen gefördert werden. Doch welches Unternehmen bietet welches Produkt zu welchem Fördertatbestand an? Und wie sieht es mit den Förderkriterien Interoperabilität aus?
Hier kommt unsere Marktübersicht: