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Am Beispiel der Pflichten des IT-Sicherheitsgesetzes und der RL (EU) 2016-1148.
Softcover
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ISBN: 9783428155637 / Duncker & Humblot GmbH
Verfügbarkeit: Lieferbar
Erscheinungsdatum: 28.11.2018
480 Seiten
Der IT-Einsatz birgt neuartige Sicherheitsherausforderungen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/1148 wurde die neue Rechtsmaterie der Pflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Die Untersuchung analysiert diese und ordnet sie in verfassungs- wie unionsrechtliche Zusammenhänge ein. Die zentralen Begriffe der IT-Sicherheit und der Kritischen Infrastrukturen werden geklärt und die Pflichten zur IT-Sicherheit anhand Regelungsstruktur und -gegenstand als Risikosteuerungsrecht und Schnittmenge verschiedener Rechtsmaterien qualifiziert. Den Infrastrukturbetreibern wird die Gewährleistung der IT-Sicherheit durch eine zentrale Sicherungspflicht und ergänzende Nachweis- und Meldepflichten auferlegt. Zugleich wird ihnen ein Raum der Eigenverantwortung belassen. Im Zusammenwirken der Betreiber mit dem BSI gewährleistet der Pflichtenkanon die IT-Sicherheit auf einem einheitlichen Niveau und ist zugleich für eine Dynamisierung offen.
, 480 Seiten
»Guaranteeing IT-Security of Critical Infrastructures« The use of information technology (IT) causes new security challenges. The Law for IT-Security and the Implementation Act for the Directive (EU) 2016/1148 have become the new legal foundations concerning legal obligations for IT-security of critical infrastructures. These obligations are analysed in regard to the constitutional law and EU law. The operators of critical infrastructures have to fulfil security obligations along with the obligations to provide proof, and reporting obligations. These obligations create a consistent level of IT-security.
, 480 Seiten
Christoph Freimuth studierte nach dem Abitur ab 2011 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Nach der ersten juristischen Prüfung 2016 war er bis 2018 als Geschäftsführer der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Möstl an der Universität Bayreuth tätig. Seit Oktober 2017 absolviert Christoph Freimuth das Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg.