Kliniken können mit Geld aus dem Fördertopf des Krankenhauszukunftsgesetzes IT-Projekte anschieben. Nachdem in allen Bundesländern die Bedarfsanmeldung erfolgt ist, stellt sich die Frage: Wo bleiben die Fördermittelbescheide? Viele Krankenhäuser warten noch auf Bescheide und Bewilligung der Gelder. Es wird eng.
So ist die Situation: Eigentlich sollen die Länder innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Förderanträge reagieren. Davon sind wir weit weg. (1) Ohne eine Fristverlängerung kann eine Umsetzung der KHZG-Projekte scheitern. Vorausetzungen für das Gelingen sind im Vorfeld zu regeln. Später wird eine saubere Projektplanung und -durchführung dem hohen Zeitdruck geopfert werden.
In Nordrhein-Westfalen z.B. hat nur ein kleiner Bruchteil bisher die Bescheide erhalten. Gleichzeitig wird die Projektfrist bisher noch nicht nach hinten diskutiert, obwohl bereits absehbar ist, dass der Zeitrahmen zu betrachten ist.
Begründung:
- Die Frist der Projektumsetzung für die KHs verkürzt sich durch die verspäteten Bescheide.
- Viele Firmen haben weit außerhalb der Ressourcen angeboten. Wie von KIS-Herstellern zu hören ist, hätten sie mit einem Faktor acht über dem angeboten, was sie, selbst bei Neueinstellungen, hinterher als Projekte umsetzen könnten.
- Viele Firmen machen einfach "Erster - erstes", also der, der zuerst verbindlich bestellt, bekommt die Ressourcen. Die Spätkommenden bleiben auf der Strecke. Das wird viele Lebenswirklichkeiten nicht berücksichtigen. Es ist zwar bei der genannten Überbuchung nachvollziehbar, aber auch ungerecht.
- Die Ausschreibungen dauern auch schon jetzt, da noch nicht alle Bescheide vergeben sind, erheblich länger als geplant. Es gibt nicht so viele auf Ausschreibungen spezialisierte Berater und Rechtsanwaltskanzleien auf dem Markt.
Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen ist zudem sehr aufwändig, da im KHZG Forderungen gestellt werden, die von Herstellern zum Teil noch nicht angeboten werden. Es sollen sich die Hersteller in den eigentlich nicht erlaubten Vorverhandlungen zieren, die vom KHZG geforderten Bedingungen in ein LV gießen zu lassen.
Folgekosten nach Projekt-Umsetzung
Die Folgekosten des nach Umsetzung neu installierten IT-Equipments sind nicht gedeckt. Dabei ergibt sich beispielsweise in einem der kleineren Häuser (in diesem Fall: 200 Betten), dass die IT-Basiskosten (ohne Personalanteil) um 87% erhöhen werden. Das ist vielen Kaufmännischen Geschäftsführenden nicht bewusst, vom verfügbaren Personalstand der IT abgesehen.
Refinanzierung der KHZG-Kosten: Der Gesetzgeber könnte sich auf die INEK-Kalkulation berufen, indem er darauf verweist, dass die KHZG-Kosten im Rahmen der Investitionskostenkalkulation über eine Fallpauschalenerhöhung abgedeckt seien. D.h. die Häuser würden anhand der Krankenhäuser, die sich an den Fallkostenkalkulationen beteiligen, ein erhöhtes Entgeld je Fall erhalten. (2) So würde das Haus die Kosten weitestgehend erstattet bekommen, da es mehr Geld je Patientin und Patient erhalten würde. Aber wie die Erfahrung zeigt: Solche Gelder kommen fast nie bei der IT an.
KHZG-Projekte sind Prozess-Projekte
Viele der KHZG-Projekte sind Prozess-Projekte, die IT ist hier nur führend mit dabei. Aber: Den Leitungsebenen der Krankenhäuser ist in allen Fällen offenbar nicht bewusst, dass es eben KHZG-Projekte sind, und diese die gesamte Organisation umspannen. Es gibt diesbezüglich keine Kommunikation in die Vorstände hinein. Das wäre eine dringliche Aufgabe der IT-Verantwortlichen.
Die schlechte Personaldecke der meisten Häuser im Bereich IT und die jahrelange Mangelverwaltung machen ein komplexes Multiprojektmanagement und eine saubere Projektumsetzung für die KHs in den meisten Fällen unmöglich - es fehlen die Erfahrungen und die Strukturen.
„Aus“ für die Projekte
Fazit: Ohne eine Fristverlängerung wird eine Umsetzung der KHZG-Projekte scheitern. Und das muss jetzt im Vorfeld vom KH-IT geregelt werden, denn später wird hier eine saubere Projektplanung und -durchführung dem hohen Zeitdruck geopfert werden. Denn Projektplanung ist meist das erste, was gestrichen wird - aber bei diesen komplexen Prozessänderungen wäre dies das „Aus“ für die Projekte.
(1) https://www.bundesgesundheitsministeri ... unftsgesetz/faq-khzg.html
(2) Handbuch zur Kalkulation von Investitionskosten, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
GKV-Spitzenverband (GKV-SV) Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) S. 51).
Wolf-Dietrich Lorenz
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