Der Bundesrat hat am 16.9.2022 das Covid-19-Schutzgesetz verabschiedet, mit dem für den 17. September unter anderem umfangreiche Meldepflichten für die Krankenhäuser festgeschrieben werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Bedenken und Probleme der Krankenhäuser mit diesem Gesetz sehr deutlich dargestellt und kritisiert den Vorgang in einer für die DKG ungewöhnlichen Deutlichkeit. Der Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und IT-Leiter unterstützt die DKG in dieser Kritik und weist auf die aus unserer Sicht bereits seit langer Zeit falsche Vorgehensweise hin.
Publikation der DKG:
Krankenhäuser werden keine Datenutopien der Politik bedienen können
Zur heute geplanten Beschlussfassung des COVID-19-Schutzgesetzes im Bundesrat erklärt das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Namen aller Mitgliedsverbände, dass die Krankenhäuser in Deutschland aktuell keine Möglichkeit haben, die im Gesetz vorgesehenen verpflichtenden Datenlieferungen vollständig zu erfüllen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Mitgliedsverbände unterstützen grundsätzlich das Ziel der Politik, ein umfassendes Bild über das pandemische Geschehen in Deutschland zu erhalten. Sie weisen aber mit Nachdruck darauf hin, dass der vom Gesetzgeber vorgesehene Datensatz, der zukünftig täglich von allen Krankenhäusern an die Gesundheitsämter übermittelt werden soll, mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Software und digitalen Anbindung an die Gesundheitsämter nicht leistbar ist.
Mit diesem Gesetz überzieht das Bundesgesundheitsministerium die Krankenhäuser mit täglichen Verpflichtungen zur Datenlieferung, für die den Krankenhäusern bis heute keine digitalen Schnittstellen zur Verfügung stehen, deren inhaltliche Definition teilweise so unbestimmt ist, dass den gesetzlichen Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden kann, und deren Aussagekraft zur Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft ist. Obwohl die Deutsche Krankenhausgesellschaft seit Monaten in Arbeitsgruppen und Workshops immer wieder auf die Möglichkeiten und Grenzen der Datenlieferungen hingewiesen hat, haben wöchentlich neue Forderungen der politischen Leitung des Gesundheitsministeriums die vorliegende Gesetzgebung massiv belastet und überfordert. Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit dieser Datenabfragen wurden vielfach komplett ausgeblendet.
Wir werden nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Gesetz der Öffentlichkeit suggeriert, dass ab dem 17. September 2022 alle Krankenhäuser den geforderten umfassenden Datenkranz liefern, obwohl dies teilweise weder objektiv technisch noch vom manuellen Aufwand her leistbar ist. Die Verantwortung für diese andauernde Misere trägt der Bundesgesundheitsminister und nicht die seit über zwei Jahren mit der Pandemiebekämpfung belasteten Krankenhäuser.
Insbesondere Belegungsdaten am Wochenende werden die Akutkrankenhäuser bis auf Weiteres erst dann liefern können, wenn die entsprechenden digitalen Schnittstellen zwischen den Krankenhaus-Informationssystemen und dem DEMIS-Meldeportal des Bundes zur Verfügung stehen. Auch Rehabilitationskliniken, Tageskliniken und psychiatrische Fachkliniken werden ohne digitale Schnittstellen keine Belegungsdaten liefern können, ausgenommen davon sind die Meldungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz.
Darüber hinaus weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft darauf hin, dass die folgenden von der Politik geforderten Daten auch über den Jahreswechsel hinaus nicht oder nur in abweichender Form gemeldet werden:
- Die Zahl der betreibbaren Betten nicht täglich sondern einmal wöchentlich und darüber hinaus lediglich bei signifikanten Datenänderungen
- Keine zusätzlichen indikationsbezogenen Meldungen der Notfallkapazitäten jenseits der existierenden länderspezifischen Meldungen
- Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über Todesfälle an oder mit Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern
- Keine flächendeckenden differenzierten Meldungen über die Krankenhausaufnahme mit oder wegen Corona, sondern gezielte Studien in ausgewählten Krankenhäusern
Des Weiteren fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Nachdruck die sofortige und ersatzlose Integration der Datenmeldungen aus dem Bereich der Intensivversorgung (DIVI-Intensivregister), sobald diese Daten ebenfalls automatisiert aus dem Krankenhausinformationssystem an das DEMIS-Portal gemeldet werden können. Doppellieferungen, auch aufgrund landesspezifischer Vorgaben, müssen ausgeschlossen werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Mitgliedsverbände fordern die Politik mit Nachdruck auf, jegliche Sanktionen aufgrund der oben beschriebenen Abweichungen von der gesetzlichen Meldepflicht zu unterlassen. Sie erklären allen Mitgliedskrankenhäusern ihre Unterstützung, sollte es dennoch zu Sanktionen durch die Gesundheitsämter kommen.
Berlin 16.09.2022 / Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
------------------------------------------------------------
Stellungnahme des Bundesverbandes KH-IT:
KH-IT unterstützt Erklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) vom 16.09.2022
Bundesrat verabschiedet mit dem COVID-19-Schutzgesetz auch die verpflichtende Meldung an DEMIS Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das COVID-19-Schutzgesetz verabschiedet, damit sind alle deutschen Krankenhäuser bereits ab heute – Samstag, 17. September 2022 – verpflichtet, täglich Meldungen zur Hospitalisierung gemäß § 6 IfSG sowie den belegten Betten über das DEMISPortal abzugeben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sah sich damit genötigt, im Rahmen einer heute veröffentlichten Resolution auch im Namen aller Landeskrankenhausgesellschaften, deutlich zu machen, dass dieses Gesetz die Krankenhäuser vor aktuell nicht lösbare Aufgaben stellt.
Wir als Bundesverband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und IT-Leiter können nur unterstreichen, dass die extrem kurzen Fristen, die kurz vor Inkrafttreten vorgenommenen Änderungen hinsichtlich der zu meldenden Daten, aber auch der Prozess der Bereitstellung des „DEMIS-Komfortclients“ zu einem Vorgehen geführt haben, das weit entfernt ist von jedem seriösen und strukturierten Ablauf.
Die bereitgestellte Software-Lösung ist mit heißer Nadel gestrickt und deckt den gesetzlich erforderlichen Funktionsumfang gerade eben ab. Der angestrebten Digitalisierung angemessen wären digitale Schnittstellen, über die aus den Primärsystemen die notwendigen Daten automatisiert zu den erforderlichen Zeiten übergeben werden.
Voraussichtlich erst zum Jahreswechsel werden die Hersteller der Krankenhaus-Informationssysteme in der Lage sein, diese Schnittstellen wenigstens mit einem Teil der geforderten Daten zu bedienen.
Das Gesetzgebungsverfahren für die DEMIS-Meldungen der Krankenhäuser ist die Fortsetzung der seit vielen Jahren geübten Praxis: In immer kürzeren Zyklen sollen neue regulatorische Anforderungen in den IT-Systemen umgesetzt werden. Im Gesamtablauf ist keine Zeit mehr für die Spezifizierung, die Programmierung und vor allem den Test der Änderungen in den IT-Systemen vorgesehen. Das Ergebnis ist qualitativ minderwertige Software ohne Komfort, für die wie immer die IT die Kritik ernten wird. Und die Krankenhäuser werden für unvollständige oder falsche DEMISMeldungen möglicherweise von den Gesundheitsämtern mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 EUR konfrontiert.
Wir schließen uns daher der kritischen Sichtweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft an, deren heutige Resolution wir deshalb zusätzlich über unseren Verteiler weitergeben.
Über den Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen und IT-Leiter
Der Verband vertritt die Interessen der Krankenhaus-IT Leiterinnen und Leiter. Er macht es sich zur Aufgabe, die Stellung der IT in der Klinik zu stärken im Sinne einer bestmöglichen und wirtschaftlichen Unterstützung der Patientenversorgung.
Presseerklärung Bundesverband Krankenhaus-IT Leiterinnen und Leiter e.V
Foto: Adobe Stock / ipopba