Artikel-Update 18.07.2023
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde im Jahr 2020 eingeführt, um die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen voranzutreiben. Das Gesetz sieht umfangreiche Investitionen in die IT-Infrastruktur der Krankenhäuser vor, um modernere und effizientere Versorgungsstrukturen zu schaffen. Seitdem haben Krankenhäuser zahlreiche Projekte gestartet, um den Anforderungen des KHZG gerecht zu werden. Nun haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Fristverlängerung und zur Umsetzung von Digitalisierungsabschlägen vorgelegt. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Krankenhausmanager und wirft die Frage auf, wie sich die Fristverlängerung auf die IT-Strategie der Krankenhäuser auswirkt.
Können IT-Verantwortliche in Kliniken aufatmen? Ihnen bleibt mehr Zeit für die Umsetzung von Digitalprojekten im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Die Vereinbarung zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband sieht vor, dass Krankenhäuser Projekte im Rahmen des KHZG auch nach dem ursprünglichen Enddatum im Jahr 2024 abschließen können. Die Fristverlängerung gibt den Krankenhäusern mehr Zeit, um die geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung umzusetzen. Dies ist insbesondere für Krankenhausmanager eine positive Entwicklung, da sie nun längerfristige Planungen vornehmen können, um den digitalen Wandel in ihren Einrichtungen erfolgreich umzusetzen.
Die Vereinbarung soll zum 1. August 2023 in Kraft treten. Kliniken können danach ihre KHZG-Projekte auch nach 2024 abschließen, soweit diese bis Ende 2024 beauftragt wurden.
Der Erhebungszeitraum beginnt am 31.12. 2025. In den Jahren 2025 und 2026 müssen die Kliniken die Nutzung der verpflichtenden digitalen Projekte nicht nachweisen. Es
genügt die Beauftragung der entsprechenden Leistungen. Ob und in welchem Umfang Patientenportale, Entscheidungsunterstützungssysteme und andere Pflichtprojekte genutzt werden, müssen Kliniken erstmals zum 31.12.2027 angeben.
Fristverlängerung, Digitalisierungsabschläge und IT-Strategie der Krankenhäuser
Eine weitere wichtige Komponente der Vereinbarung ist der sogenannte "Digitalisierungsabschlagskatalog" (1). Dieser legt fest, dass Krankenhäuser bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten bestimmte Standards einhalten müssen, um volle Fördermittel zu erhalten. Werden diese Standards nicht erfüllt, können Abschläge von den Fördergeldern vorgenommen werden. Der neue Sanktionskatalog schafft somit klare Anreize für Krankenhäuser, die geforderten Standards einzuhalten und ihre Digitalisierungsprojekte erfolgreich abzuschließen.
Diese Vereinbarung ermöglicht es den Krankenhäusern, einen Teil der Fördermittel vorab zu erhalten, um erste Investitionen in die Digitalisierung tätigen zu können. Durch die Verlängerung der Fördermittel haben die Krankenhäuser mehr Zeit, um die Abschlagszahlungen zurückzuzahlen und ihre Projekte erfolgreich abzuschließen. Dies reduziert den Druck auf die Krankenhäuser, die Investitionsmittel schnellstmöglich einzusetzen, und ermöglicht eine bessere finanzielle Planung.
Diese Digitalisierungsabschlags-Vereinbarungen ermöglichen es den Krankenhäusern, bereits vor der vollständigen Refinanzierung der digitalen Investitionen Abschläge auf die Fördermittel zu erhalten. Dadurch sollen die Krankenhäuser in die Lage versetzt werden, schnellere Fortschritte in der Digitalisierung zu erzielen und von den Vorteilen moderner Technologien zu profitieren.
Die Fristverlängerung des KHZG bietet den Krankenhäusern eine Chance, ihre IT-Strategien neu zu überdenken und anzupassen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen entwickelt sich stetig weiter, und neue Technologien und Lösungen werden kontinuierlich entwickelt. Die verlängerte Frist ermöglicht es den Krankenhäusern, ihre IT-Strategien an die neuesten Entwicklungen anzupassen und innovative Ansätze zu integrieren.
Eine sorgfältige Analyse der vorhandenen IT-Infrastruktur, der bestehenden Prozesse und der zukünftigen Anforderungen ist entscheidend, um eine effektive IT-Strategie zu entwickeln. Krankenhäuser sollten auch die Erfahrungen anderer Einrichtungen berücksichtigen, um bewährte
Auswirkungen auf das Krankenhausmanagement
Die Fristverlängerung ermöglicht sie den Krankenhäusern, ihre Investitionen langfristig zu planen und ihre Digitalisierungsprojekte in einem realistischen Zeitrahmen umzusetzen. Die Komplexität der IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen erfordert umfangreiche Vorbereitung und einen sorgfältigen Rollout, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Durch die Verlängerung der Frist haben die Krankenhäuser nun mehr Zeit, um ihre Projekte gründlich zu planen, zu testen und zu implementieren. Die Fristverlängerung bietet den Krankenhäusern auch die Möglichkeit, ihre IT-Strategien in einen breiteren Kontext zu stellen und sie mit anderen strategischen Zielen und Initiativen zu verbinden. Die Digitalisierung kann die Qualität der Patientenversorgung verbessern, die Effizienz steigern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Die Krankenhausmanager sollten daher ihre IT-Strategien in einen umfassenderen Rahmen einbetten, um die Gesamtziele der Einrichtung zu unterstützen.
Des Weiteren ermöglicht die Fristverlängerung den Krankenhäusern, sich auf langfristige strategische Ziele auszurichten. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein fortlaufender Prozess, der ständige Anpassungen und Weiterentwicklungen erfordert. Mit der Verlängerung der Fördermittel haben die Krankenhäuser die Möglichkeit, langfristige IT-Krankenhausstrategien zu entwickeln und diese schrittweise umzusetzen. Sie können ihre Projekte kontinuierlich verbessern und an neue technologische Entwicklungen anpassen, um den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden.
Aktive Rolle bei der Koordination und Überwachung der Digitalisierungsinitiativen
Die Fristverlängerung gibt den Krankenhausmanagern mehr Spielraum bei der Planung und Umsetzung ihrer IT-Strategien. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein komplexer Prozess, der Zeit, Ressourcen und sorgfältige Planung erfordert. Mit der verlängerten Frist haben Krankenhausmanager die Möglichkeit, realistische und nachhaltige IT-Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Dies ermöglicht eine bessere Integration neuer Technologien, die Verbesserung der Patientenerfahrung und die Effizienzsteigerung in der Verwaltung und Versorgung.
Zugleich stellt der „Digitalisierungsabschlagskatalog“ sicher, dass Krankenhausmanager die erforderlichen Standards erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dies erfordert eine genaue Überwachung der Projekte und eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Abteilungen, um sicherzustellen, dass die geforderten Ziele erreicht werden. Krankenhausmanager müssen somit eine
aktive Rolle bei der Koordination und Überwachung der Digitalisierungsinitiativen einnehmen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Das KHZG und die Digitalisierungsabschlags-Vereinbarungen haben erhebliche Auswirkungen auf das Krankenhausmanagement. Durch die Fördermittel können Krankenhäuser ihre IT-Infrastruktur verbessern und digitale Anwendungen einführen. Dies ermöglicht eine effizientere Verwaltung von Patientendaten, eine schnellere Diagnosestellung und eine bessere Koordination der Behandlung. Das Krankenhausmanagement kann somit Arbeitsprozesse optimieren und Ressourcen effektiver einsetzen.
Darüber hinaus eröffnen sich durch die Digitalisierung neue Möglichkeiten im Bereich des Qualitätsmanagements. Durch die digitale Erfassung und Auswertung von Daten können Krankenhäuser ihre Leistung messen, Schwachstellen identifizieren und gezielt verbessern. Die Einbindung von Telemedizin und anderen digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht zudem eine bessere Vernetzung mit anderen medizinischen Einrichtungen und eine verbesserte Patientenversorgung.
Strategische und koordinierte Herangehensweise
Die Fristverlängerung im Rahmen des KHZG bietet den Krankenhäusern mehr Zeit und Flexibilität, um ihre Digitalisierungsprojekte erfolgreich abzuschließen. Krankenhausmanager sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre IT-Strategien zu überdenken und anzupassen, um Anforderungen der modernen Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Die Einhaltung der geforderten Standards gemäß dem Digitalisierungsabschlagskatalog ist entscheidend, um Fördermittel zu erhalten und eine erfolgreiche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten. Durch eine strategische und koordinierte Herangehensweise können Krankenhausmanager die Digitalisierung nutzen, um die Qualität der Versorgung zu optimieren und die Effizienz zu steigern.
(1) Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gemäß § 377 Absatz 3 SGB V
Maßgeblich für die Festlegung der konkreten Höhe eines Abschlags ist die Anzahl der bereitgestellten Dienste und die Häufigkeit der tatsächlichen Nutzung der digitalen Dienste an einem Krankenhausstandort. (Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten, GKV-Spitzenverband, Berlin / Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin).
Autor Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / MQ-Illustrations