Papier ist geduldig, die Branche nicht (mehr)

DigiG

Veröffentlicht 21.06.2024 08:10, Kim Wehrs

Zwei auf einen Streich: Erklärte Ziele des Digital-Gesetzes (DigiG) sowie das Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sind es, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern. Eine Einschätzung zu Relevanz und Nutzen, Chancen und Herausforderungen, aber auch zur praktischen Umsetzung inklusive Stolpersteinen für SAP-Anwender:innen geben zwei Healthcare-Expert:innen der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG).

Ein paar Buchstaben mit immenser Sprengkraft: Das DigiG und das GDNG treffen in ihrem Anwendungsfeld, der Gesundheitsbranche, Anfang 2024 auf eine immens angespannte Situation. „Natürlich begrüßen wir die beiden Gesetze, die für alle Beteiligten tolle Zukunftschancen bieten können“, sagt Tatjana Neitz-Kluge, stellvertretende Sprecherin des DSAG-Arbeitskreises Healthcare. „Bis die graue Theorie vom Gesetzesblatt aber in der Praxis vollumfänglich greift, müssen – wie bei allen anderen Vorgaben seitens der Gesetzgebung auch – zunächst Prozesse und ITSysteme entsprechend konsolidiert sowie die Infrastruktur ausgebaut und erneuert werden. Das wiederum bedeutet noch mehr Kosten und noch mehr Bedarf an Fachpersonal mit immensem Knowhow, das jetzt schon Mangelware ist. Sprich, hier scheiden sich wieder einmal die Geister zwischen Theorie und Praxis.“

Digitalisierung ja, noch mehr Gesetze nein

Das kann Michael Pfeil, Sprecher des DSAG-Arbeitskreises Healthcare, nur bestätigen: „Für Kliniken, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen bedeutet das: Erneut ran an die IT-Strategien, alle nochmals anpassen. Schließlich gilt es neben dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zusätzlich zwei weitere Gesetze im Alltag zum Fliegen zu bringen – und das alles vor dem Hintergrund bereits jetzt schon zu knapper finanzieller Ressourcen für eine angemessene IT-Versorgung mit Software, Hardware und Netzinfrastruktur.“ Die Frage, die er stellvertretend für alle anderen DSAG-Mitglieder stellt: Wer soll alle diese gesetzlichen Anforderungen finanzieren?

Das nächste heiße Eisen: der Schutz der Gesundheitsdaten

Zur Umsetzung des GDNG beispielsweise, dessen Kern die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke ist, wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut. Tatjana Neitz-Kluge ist lange genug in der Gesundheitsbranche beschäftigt, um die daraus resultierenden
Aufgaben zum Thema Datenschutz klar herauszufiltern: „Hier kommt ein erheblicher zusätzlicher Aufklärungsbedarf für die betroffenen Patient:innen auf uns zu. Und dabei haben wir es aktuell schon in einigen Kliniken mit aufwändigem ‚Broad Consent‘ zu tun, da werden z. B. Patient:innen-Verträge geschlossen, die dann für fünf Jahre gelten, aber jederzeit widerrufen werden können. Wer das heute z. B. in der SAPBranchenlösung IS-H umsetzen möchte, kann dies im Standard kaum erreichen“, so ihr Fazit.

Abgesehen von der rechtlich-organisatorischen Seite aus Patient:innen-Sicht, wartet auf die Beteiligten die technische Umsetzung, gibt Michael Pfeil zu bedenken: „Die Daten müssen erstens alle strukturiert auswertbar sein, zweitens an sämtliche klinischen Dokumentations-Systeme kommuniziert und drittens eine Sammlung für klinische Daten eingeführt werden. Kritisch sehen wir in diesem Gesamtkonstrukt insbesondere Prozesse wie Widerrufe oder Änderungswünsche aufgrund der konsequenten Aktualisierungsprobleme - denn mindestens ab Zeitpunkt eines Widerrufs dürfen Daten nicht mehr verwendet werden,
sind dann aber unter Umständen bereits z. B. In Langzeitstudien eingeflossen. Zudem dürfen einmal verwendete Daten beispielsweise nicht mehr weiter zu Forschungszwecken genutzt werden, um nur ein paar der Herausforderungen zu nennen, die auf uns zukommen.“


Thema Aufklärung

Im direkten Patient:innen-Kontakt stellt sich gleich die nächste Frage: Wer ist am besten geeignet für die Aufklärung? Das administrative Personal, das den ersten Kontakt zu den Patient:innen hat, obwohl Aufklärungsarbeit eher eine ärztliche, sehr fachspezifische Tätigkeit ist? Und wenn es um konkrete Vorteile geht, was ist der direkt spürbare Nutzen für die Patient:innen: eine erhöhte Behandlungsqualität? Eine Entlastung von doppelten und damit unnötigen Arzt-Kontakten?

Und dann natürlich die Frage nach der Verantwortung: Kann tatsächlich jede:r Patient:in mit der Selbstbestimmung, welche seine/ihre Gesundheitsdaten z. B. in der elektronischen Patientenakte (ePA) mit sich bringen, umgehen? Und wie reagieren insbesondere ältere Menschen auf diesen „Digitalisierungszwang“? Fakt ist, und das bestätigt auch Tatjana Neitz-Kluge: „Die Einwilligung ist freiwillig und hat keine Auswirkungen auf die Behandlung. Das könnte ein Hemmnis bei der Umsetzung sein, denn niemand möchte sich mehr Papierkram oder Verantwortung aufnötigen als schon vorhanden. Eine Opt-Out-Lösung wäre hier sicherlich vorteilhaft.“


Wehret den Anfängen

Dem versucht die Medizininformatik-Initiative (MII) entgegenzuwirken, ein bundesweites Förderprojekt, in welchem Wissenschaftler:innen aus Medizin, Informatik und weiteren Fachrichtungen der deutschen Universitätskliniken zusammenarbeiten. Ihr Ziel ist es, die Patient:innen-Daten, die während eines Klinikaufenthalts entstehen, bundesweit digital zu vernetzen. So kann mit diesen Daten geforscht werden, um Krankheiten künftig schneller und besser heilen zu können – aber ohne Interoperabilität der Daten wird das leider nicht funktionieren. Eine Option wäre hier die Verwendung eines internationalen Codierungs-Schemas. „Benötigt werden hier hoch spezialisierte ‚Data-Scientists‘, die sowohl modernste Werkzeuge der Informatik beherrschen, als auch mit medizinischen Fachbegriffen vertraut sind, um die wachsenden Datenmengen aus dem gesamten Patientenverlauf einrichtungsunabhängig über das gesamte Netzwerk sinnvoll auszuwerten“, so Tatjana Neitz-Kluge.


Folgen für SAP-Anwender

Der Status quo der deutschen Krankenhäuser und Kliniken hinsichtlich ihrer IT ist bekannt: Nach Informationen der DSAG hat nicht einmal ein Drittel aller Krankenhäuser ein SAP-S/4HANAMigrationsprojekt gestartet oder dieses bereits realisiert. Schon allein dafür fehlen personelle und finanzielle Voraussetzungen, was unter anderem auch auf erhebliche Lizenzkosten für eine Vertrags-Conversion und Beratungsleistungen zurückzuführen ist. „Auch angesichts der Abkündigung von IS-H und damit auch i.s.h.med zu Ende 2027 bzw. mit extended-Wartung auch bis 2030, ist nun der völlig falsche Zeitpunkt, der Branche ein Gesetz nach dem nächsten aufzubürden“, sagt Tatjana Neitz-Kluge, die wie viele andere immer noch auf eine vergleichbare Ersatzlösung wartet, seitdem SAP ihren Abschied aus der Healthcare-Branche verkündet hat. „Die Häuser und Einrichtungen werden doppelt und dreifach belastet, und die aktuelle Situation wird uns dahin bringen, dass viele Anforderungen aus den Gesundheitsreform-Gesetzen vermutlich erst noch in den laufenden Systemen umgesetzt werden müssen, obwohl wir eigentlich alle Ressourcen für eine Neuimplementierung verwenden sollten.“




Tatjana Neitz-Kluge, stellvertretende                              Symboplbild:PIXABAY
Sprecherin des DSAG-Arbeitskreises
Healthcare




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