Finale Spezifikation veröffentlicht: ePA für alle

ePA

Veröffentlicht 23.08.2024 08:00, Kim Wehrs

Rund fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen sind auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen zurückzuführen. Das zeigt, wie notwendig automatisierte und zugängliche Medikationsdaten sind. Die gematik gibt bekannt: Der digital gestützte Medikationsprozess in der ePA für alle soll einen Beitrag dazu leisten, vermeidbare Medikationsfehler zu verringern und mehr Sicherheit in Behandlungssituationen zu bringen. 

Die gematik hat am 14. August 2024 die finale Spezifikation für die Fortentwicklung der ePA für alle veröffentlicht. Damit ist die technische Grundlage für die Umsetzung der ePA-Version 3.1 durch die Industrie gegeben. Diese bildet gleichzeitig die erste Ausbaustufe der neuen ePA, welche für Juli 2025 geplant ist.

Die Spezifikation beinhaltet technische Festlegungen zum Ausbau des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP), der das Zusammenspiel von elektronischer Medikationsliste (eML) und elektronischem Medikationsplan (eMP) sowie relevanten Zusatzinformationen im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) umfasst. Auch die technischen Voraussetzungen für die Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) werden mit der Spezifikation geregelt.

Zusammenspiel von elektronischer Medikationsliste und elektronischem Medikationsplan

Die ePA für alle startet im Januar 2025 mit der elektronischen Medikationsliste (eML). Die Verordnungs- und Dispensierdaten aus verordneten und abgegebenen E-Rezepten können damit schnell und übersichtlich angezeigt werden. Das erleichtert gleichzeitig die Erstellung und Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans (eMP). Bereits vorliegende Informationen können damit einfach in den eMP übernommen werden.

Der eMP, der ab Sommer 2025 mit der ersten Ausbaustufe in der ePA verankert werden soll, ist ein weiterer Baustein des digital gestützten Medikationsprozesses. Er bietet u. a. Informationen zum Einnahmegrund, ergänzende Hinweise zur Einnahme oder komplexe Dosierschemata. Patientinnen und Patienten profitieren künftig vom eMP: Er ermöglicht eine institutionsübergreifende und patientenzentrierte Dokumentation. Wechselwirkungen bei Medikamenten können so frühzeitig erkannt und vermieden werden. Darüber hinaus wird auch die Abgabe verschreibungsfreier Medikamente erfasst werden können.

Relevante Zusatzinformationen im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

Relevante Zusatzinformationen zur Arzneimitteltherapiesicherheit können bspw. Allergien bzw. Unverträglichkeiten von Medikamenten, die Körpergröße einer Patientin/eines Patienten oder das Gewicht sein – also personenbezogene Informationen, die den Entscheidungsprozess über Abgabe oder Absetzung von Medikamenten unterstützen können. Diese Angaben können durch die Versorgenden aufgenommen werden.

Datenweiterleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit

Künftig können Patientinnen und Patienten mit ihren Daten unmittelbar die medizinische Forschung und weitere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke unterstützen. Daten aus der ePA werden, soweit nicht widersprochen wird, in pseudonymisierter Form über die Vertrauensstelle im Robert Koch-Institut (RKI) an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergeleitet. Das FDZ Gesundheit wird derzeit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Eine Nutzung der Daten wird ausschließlich auf Antrag beim FDZ Gesundheit, für gesetzlich vorgesehene Zwecke und innerhalb einer sicheren Verarbeitungsumgebung möglich sein.

Gesundheitsdaten ohne Patienten-Ja

In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext kann das behandelnde medizinische Personal  auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Vorraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.

 

Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / Stockwerk-Fotodesign


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