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IT-Sicherheit im Krankenhaus  Kriterienkatalog                                                                         Patientenkommunikation







           Cloud Computing



                                                                                                                               komplett digital mit E-ConsentPro
           C5:2020






              Der Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) spezifi-

              ziert Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing und richtet sich in erster
              Linie an professionelle Cloud-Anbieter, deren Prüfer und Kunden. Der Prüfkatalog                                  Anamnesedaten zu Hause erfassen!
              "BSI C5" von zunehmend großer Bedeutung im deutschen Markt.                                                                                                                             NEU
                                                                                                                                E-ConsentPro connect


           Die Nutzung von Cloud Computing hat in den letzten Jahren   Aktualisierungen und Verbesserungen
           stetig zugenommen und ist zu einem etablierten Standard für das   Der neue C5 setzt die allgemeinen Anforderungen des EU
           Service- und Liefermodell von IT-Dienstleistungen avanciert.  1.  Cybersecurity Acts (EUCA) um. Die europäische Verord-
           Cloud Computing basiert auf einem hohen Maß an Standardi-  nung beschreibt Anforderungen an IT-Produkte und -Dienste,
           sierung der Hardware und Software sowie der darauf aufbauen-  die nach einem EUCA-konformen Verfahren zertifiziert sind.                        Dokumente bearbeiten und unterschreiben!
           den Dienstleistungen, deren Details dem Kunden im Regelfall   Diese Anforderungen sind in den C5:2020 eingeflossen und in
           nicht näher bekannt sind. Demzufolge ist ein besonders hohes   der neuen Domäne Produktsicherheit zusammengefasst.                              E-ConsentPro documents
           Maß an Vertrauen in den Cloud-Dienstleister erforderlich, das
           zunächst einmal hergestellt werden muss              Bei der sicheren Nutzung von Cloud-Diensten spielt die
                                       Premium
               Der Kriterienkatalog C5 wurde im Jahr 2016 durch das  2.  Schnittstelle zwischen Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer
           Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstma-  eine wichtige Rolle. Der C5:2020 führt „korrespondierende
           lig veröffentlicht und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich   Kriterien“ ein, die der Cloud-Kunde an der Schnittstelle zum   Patienten aufklären und informieren!
           im Markt durchgesetzt: Nach Kenntnis des BSI wurden bereits   Cloud-Dienst zu erfüllen hat, um seinen Teil an der gemeinsa-
           mehr als ein Dutzend Testate für nationale, europäische und   men Verantwortung für die Sicherheit wahrzunehmen. Damit
           weltweite Cloud-Anbieter sowie eine breite Palette an Cloud-  wird die Rolle des C5 als starkes Fundament für Cloud-Sicher-  E-ConsentPro mobile
           Diensten erstellt. Mittlerweile gibt es auch mittelständische   heit für Anbieter, Kunden und Prüfer weiter ausgebaut. Er dient
           und kleinere Anbieter, die den Katalog anwenden. Der C5 bie-  damit auch zukünftig als gutes Beispiel, wie Informationssicher-
           tet Cloud-Kunden eine wichtige Orientierung für die Auswahl   heit in der Digitalisierung gestaltet werden kann.
           eines Anbieters. Er bildet die Grundlage, um ein kundeneigenes
           Risikomanagement durchführen zu können. Im Jahr 2019 wurde   Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2020,
           der C5 grundlegend überarbeitet, um auf aktuelle Entwicklun-  cloudsecurity@bsi.bund.de, www.bsi.bund.de/C5/
           gen einzugehen und die Qualität noch weiter zu erhöhen.

           Aktuelle Version C5:2020
           Der Kriterienkatalog C5 wurde im Jahr 2019 im Dialog mit
           Nutzern, Prüfern, Regulatoren und Cloud-Anbietern grundle-
           gend überarbeitet und als neue Version im Januar 2020 fertig-
           gestellt.
              Die Kriterien in diesem Kriterienkatalog sind für zu prü-
           fende Zeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 15. Feb-
           ruar 2021 enden. Eine frühere Anwendung dieser Kriterien ist
           zulässig.
              Diesbezüglich ist auch der Prüfkatalog "BSI C5" von zuneh-
           mend großer Bedeutung im deutschen Markt.        Arne Schönbohm, Präsident, Bundesamt für
                                                            Sicherheit in der Informationstechnik


                                                                                IT-Sicherheit im Krankenhaus 1 /2021           www.thieme-compliance.de
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