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recaresolutions.com
1 Ausstattung der ✔ 2 Patientenportale ✔ 3 Behandlungsdokumentation
Digitale Pflege- und
Notaufnahme
4 Entscheidungsunter- 5 Digitales Medikations- 6 Digitale
stützungssysteme management Leistungsanforderung
Informationstechnische,
7 Cloud-Computing Systeme 8 nachweissystem für Betten 9 und robotikbasierte Anlagen…
Digitales Versorgungs-
Leistungsabstimmung und
kommunikationstechnische
Anpassung von
10 IT-Sicherheit 11 Patientenzimmern im Fall
einer Epidemie
Lösung im Detail Angabe der Anzahl Muss- und Kann-Kriterien
Die Recare Deutschland GmbH betreibt eine der führenden, Mit der finalen Förderrichtlinie des BAS vom 30.11.2020 wur-
digitalen Plattformen für die digitale Koordination von Ver- den die detaillierten Voraussetzungen für eine Förderung von
sorgungskapazitäten im Rahmen des Krankenhausentlassma- digitalen Patientenportalen nach §19 Abs. 1 Nummer 2 KHZG
nagements in Deutschland und verbindet derzeit mehr als 500 bekannt. Die Recare-Plattform erfüllt bereits heute alle MUSS-
Akut- und Rehakliniken und über 13.000 Pflegeheime und Kriterien für den Punkt 4.3.2.3. (digitales Entlassmanagement)
Pflegedienste miteinander. der Förderrichtlinie. Für eine Förderung muss ein Krankenhaus
Die Plattform ermöglicht die Koordination von Versor- alle Unterpunkte des Patientenportals, also auch digitales Auf-
gungsplätzen in den Bereichen Pflegeüberleitung, Krankenh- nahme- und Behandlungsmanagement, umsetzen. Dafür kann
ausverlegung, Anschlussheilbehandlung sowie die dazugehö- Recare einfach in die Lösung führender Partnerunternehmen in
rige Organisation von Krankenbeförderung und Hilfsmitteln. diesen Bereichen integriert werden.
Basierend auf einem digitalen Patientenprofil werden ver- Zudem erfüllt die Recare Plattform eines von drei Muss-
schiedene Leistungserbringer kontaktiert und Versorgungsop- Kriterien des ersten Fördertatbestands und erfüllt somit die
tionen gesammelt. Dafür können die überleitungsrelevanten Voraussetzungen für eine Förderung der Digitalisierung von
Daten strukturiert aus dem KIS übernommen werden. Die Notaufnahmen nach §19 Abs. 1 Nummer 1 KHZG. Denn mit
Recare Plattform kann bereits heute über Schnittstellen zu den der „Oder-Abgrenzung" der Muss-Kriterien gilt: Alle drei Kri-
Primärsystemen von Kliniken, die auf den etablierten Stan- terien sind förderfähig, die Umsetzung von mehr als einem Kri-
dards HL7v2 und HL7 FHIR basieren, Datenpunkte und sogar terium ist jedoch nicht zwingend notwendig.
strukturierte Datensätze erhalten und weitergeben. recaresolutions.com
Über eine innovative Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird
sichergestellt, dass seitens Recare keine Klardaten des Patienten
verarbeitet werden, die einen Personenbezug zulassen. Darüber
hinaus können verschiedene Leistungen parallel basierend auf Ansprechpartner
demselben Datensatz angefragt und koordiniert werden - zum
Beispiel eine Krankenhausverlegung gemeinsam mit der not- Moritz Küpper
wendigen Krankenbeförderung. Referent der Geschäftsführung
Recare wird bereits von anspruchsvollen Kunden und in die Tel: +49 152 53 08 02 47
Plattform integrierten gesetzlichen Krankenkassen genutzt, für E-Mail: moritz.kuepper@recaresolutions.com
welche ohnehin höchste Sicherheitsstandards und Compliance www.recaresolutions.com
mit allen datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleistet
sein müssen.
Marktübersicht KHZG 2021
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