Krankenhäuser können nach § 19 des KrankenhausZukunftsgesetz (KHZG) für förderungsfähige Vorhaben entsprechende Anträge stellen und somit profitieren.
Für die Einzelheiten sehen Sie sich hier das Video der Entscheiderfabrik an
Krankenhäuser können nach § 19 des KrankenhausZukunftsgesetz (KHZG) für förderungsfähige Vorhaben entsprechende Anträge stellen und somit profitieren.
Für die Einzelheiten sehen Sie sich hier das Video der Entscheiderfabrik an