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– ADVERTORIAL –
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IT im Gesundheitswesen:
MIT NORIS NETWORK AUF
DER SICHEREN SEITE
§ 75c SGB V verpflichtet Krankenhäuser seit Anfang dieses Jahres dazu, organisatorische
und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von IT-Störungen zu treffen (siehe Fach-
artikel auf Seite 24). Der Haken an der Sache: Krankenhäuser haben nicht erst seit
Ausbruch der Pandemie Wichtigeres zu tun, als sich mit der Verfügbarkeit, Integrität und
Vertraulichkeit von IT-Systemen abplagen zu müssen – sie retten Leben.
Autor: Joachim Astel, Chief Regulatory Officer und Vorstandsmitglied, noris network AG
ie Abschirmung von ITUmgebungen in Privatkliniken und Corona zeigt Mängel auf
öffentlichen Krankenhäusern mit sensiblen Daten, wie Und doch bleibt auch Organisationen aus der Gesundheitsbranche keine
DPatienteninformationen, geht mit einem hohen Bedarf andere Wahl mehr, als sich des Themas anzunehmen: Dass die Digitali
an den Datenschutz und die Datensicherheit einher – und sie ist komplex. sierung nunmehr auch Spitäler erreicht hat, untermauert eine Studie des
Für ITVerantwortliche in Privatkliniken und öffentlichen Krankenhäusern Branchenverbands Bitkom und des Ärzteverbands Hartmannbund unter
stellt sich spätestens mit § 75c SGB V die Frage, wie und wo Anwendun mehr als 500 Ärzten in Deutschland vom November 2020. Die Corona
gen und Informationen aufgehoben sein müssen, um dem Datenklau – Pandemie habe gezeigt, wie wichtig Vernetzung, ein funktionierender,
wie einst in den Krankenhäusern Fürth in 2019 oder Wolfenbüttel zwei sicherer Datenaustausch und die digitale Dokumentation von Untersu
Jahre danach – nicht Tür und Tor zu öffnen. chungsergebnissen sind, heißt es dort. Gleichzeitig habe COVID19 aber
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