Page 54 - IT-S-SPECIAL_KKH_2022_1
P. 54

– ADVERTORIAL –










                                                                       i
                                                                         t
          n
                                                             r
                                                                he
                                                                                          r
                                                                                            a
                                                                                     K
                                                                            i
                                                                               m
              f
                                           s
                                    on
                                              s
                                                      he
                                                 ic
                      m
                or
                            a
                                  i
                                t
                                                                                                n
                                                                                                           n
                                                                                                       e
                                                                                                               -
                                                                                                    k
        Informationssicherheit im Kranken-
        I
                                             a
                                                        nt
                                                                                                             -
                                                 t
                u
                                 as
        haus – das Patientendaten-Schutz-
                                         P
        ha
                    s
                        –
                            d
                                                   i
                                                                                   n
                                                                                       -
                                                                                                        t
                                                                               e
                                                                                             c
                                                                                                h
                                                                                         S
                                                                                                    u
                                                                  nd
                                                                          a
                                                              e
                                                     e
                                                                             t
                                                                                                          z
        Gesetz und der § 75c SGB V
        G    e  s   e  t z u      n   d d      e  r § 75           c S     G    B V                                   iStock.com/ipopba
        Alle Krankenhäuser sind jetzt zu Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet
        Die Digitalisierung schreitet mit großen Schritten voran. Das bringt neben Vorteilen, wie
        effizientere und damit kostengünstigere Prozesse sowie eine bessere Verfügbarkeit von
        Daten, Risiken mit sich. In Krankenhäusern beispielsweise wird mit hochsensiblen Daten
        gearbeitet, die auf keinen Fall in falsche Hände fallen sollten. Gleichzeitig kann ein Ausfall
        der IT die Gesundheit oder sogar das Leben von Patienten gefährden. Sowohl Daten­
        missbrauch als auch Cyberangriffe können somit gravierende Folgen haben.
                 ür IT­Berater Dr. Ralf Kollmann von der FIDES ist es deshalb   es um die Schutzbedürftigkeit dieser Assets? Dabei sind die Identifizie­
                 wenig verwunderlich, dass der Gesetzgeber die Informations­  rung und Festlegung maximal tolerierbarer Ausfallzeiten der IT­Syste­
       Fsicherheit in Krankenhäusern forciert. Das Patientendaten­  me wichtig. Das heißt, es muss geklärt werden, wie lange man auf ein
        Schutz­Gesetz und speziell der dadurch neu eingeführte § 75c SGB V stellen   System verzichten kann, bevor der Ausfall zu einem Problem wird.
        in diesem Zusammenhang neue Anforderungen. Anders als die Anforde­
        rungen gemäß § 8a BSI­Gesetz, die sich an Betreiber kritischer Infrastruk­  2. Bestandsaufnahme der bisher getroffenen Maßnahmen
        turen und damit auch an entsprechend eingestufte große Krankenhäuser
        richten, wirken sich die neuen Regelungen auf alle Krankenhäuser aus.  3. Maßnahmenplan sukzessive umgesetzt
        Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) verfolgt zwei zentrale Ziele: Es   4. Regelmäßige Überprüfungen und Optimierungen wie beim PDCA­
        soll die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen vorantreiben und   Zyklus der ISO 27001 sind Pflicht
        den Schutz vertraulicher Daten verbessern. Zum Beispiel regelt es Rahmen-
        bedingungen zur Einführung und zum Betrieb einer elektronischen Patien-  Informationssicherheit erfordert Know-how
        tenakte, digitaler Überweisungen und elektronischer Rezepte.  Viele kleinere Kliniken müssen als Folge des Patientendaten­Schutz­Ge­
                                                               setzes ihre IT­Infrastruktur zumindest teilweise erneuern und benötigen
        Der branchenspezifische Sicherheitsstandard            dafür das erforderliche Wissen und einen guten Plan. Laut Dr. Kollmann
        B3S ist für Krankenhäuser ein zentraler Orientie-      ist es zumeist sinnvoll, im ersten Schritt eine Schulung zu den Inhalten
        rungsrahmen                                            des Sicherheitsstandards B3S zu besuchen, um sich einen Überblick über
        Um die Anforderungen des § 75c SGB V umzusetzen, orientieren sich Kli­  die bestehenden Anforderungen zu verschaffen und so­
        niken am besten an dem branchenspezifischen Sicherheitsstandard B3S.   mit besser einschätzen zu können, welche Maßnah­
        Diese Umsetzungsoption wird im Gesetz ausdrücklich genannt. Andere   men erforderlich sind: „Oft wird dieser erste Schritt
        Ausgestaltungen wären zwar möglich, jedoch müssten Verantwortliche   unnötig hinausgezögert, weil der Aufwand für die
        im Zweifelsfall begründen, warum sie vom B3S abweichen. Dabei ist die   Umsetzung abschreckend wirkt. Dabei gibt es in
        zentrale Frage für Dr. Kollmann nicht ob, sondern „in welchem Umfang   den meisten Fällen keine Alternative – die Aufgabe
        ein Krankenhaus die Implementierung betreibt“.         muss zeitnah angepackt werden.“ n
        In diesem Zusammenhang und aufgrund wachsender Risiken durch Da­
        tenschutzpannen und Hackerangriffe wird auch ein Informationssicher­
        heits­Managementsystem (ISMS) unverzichtbar für Krankenhäuser.
        Umsetzung von Cybersicherheit in vier Schritten
        1.  Schutzbedarfsanalyse. Zentrale Fragen dabei sind: Welche Systeme
          und Prozesse gibt es und wo liegen vertrauliche Daten vor? Wie steht
      54    SPECIAL_1/2022  IT-SICHERHEIT IM KRANKENHAUS
   49   50   51   52   53   54   55   56