Page 16 - KrankenhausITJournal_Ausgabe062020
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Titelthema KHZG  Prüfung der vorgesehenen






           IT-Maßnahmen



              Über die Eignung informationstechnischer Maßnahmen bei der Förderung von
              Digitalisierungsvorhaben findet eine Begutachtung statt. Hierbei kommt dem
              Bundesamt für Soziale Sicherung eine wichtige welche Aufgabe zu.

           Prozess der Antragsstellung      eine kostenfreie Schulung auf der Home-  Bewilligte Mittel:

           Der Prozess der Antragstellung ist   page des BAS zur Verfügung.  zurückfordern ist möglich
           im Wesentlichen in § 14a Absatz 4 des   Die IT-Dienstleister sollen durch die   Die Voraussetzungen für eine Rückfor-
           Krankenhausfinanzierungsgesetzes   Schulung befähigt werden, zu bewerten,   derung von Mitteln durch das BAS erge-
           (KHG) beschrieben: Die Entscheidung   ob  geplante Fördervorhaben  nach dem   ben sich aus § 24 KHSFV. Insbesondere
           über eine  Förderung nach dem  Kran-  Krankenhauszukunftsfonds dem Grunde   kann einer der Fälle nach § 23 Absatz 2
           kenhauszukunftsfonds beginnt mit der   nach förderfähig sind. Ebenfalls sollten   KHSFV eine Rückforderung begründen.
           Bedarfsanmeldung des Krankenhausträ-  sie nachvollziehen können, ob die geplan-  Zudem sind die Länder dazu verpflich-
           gers gegenüber dem jeweiligen Land. Das   ten Vorhaben auch hinsichtlich der zeit-  tet, innerhalb einer Frist von 15 Mona-
           Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)   lichen, finanziellen und inhaltlichen   ten nach Erhalt der Fördermittel einen
           stellt hierfür in Kürze standardisierte   Rahmenbedingungen realisiert werden   Landesförderbescheid nach § 23 Absatz
           Formulare bereit.                können. Zum Erwerb der Berechtigung   3 KHSFV vorzulegen. Sofern dieser
              Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung   muss im Anschluss ein Online-Fragebo-  nicht vorgelegt wird, kann das BAS die
           sollen die Krankenhausträger gegenüber   gen bezüglich der vermittelten Inhalte   ausgezahlten Mittel bis zur vollen Höhe
           den jeweiligen Ländern geplante Digita-  erfolgreich abgeschlossen werden.  zurückfordern.
           lisierungs- und Modernisierungsvorha-
           ben und insbesondere die notwendigen   Höhe der Fördermittel     Nicht abgerufene
           Finanzmittel benennen.           Das BAS will zeitnah nach Inkrafttre-  Fördermittel bekommt
           Das Land trifft sodann die Entscheidung,   ten des KHZG die Förderanteile der   der Bund
           für welche Vorhaben eine Förderung   jeweiligen Länder entsprechend ihrem   Die einem Land zustehenden Fördermit-
           beim BAS beantragt werden soll. Vorge-  jeweiligen Anteil nach dem Königsteiner   tel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021
           sehen ist, dass das Land den Förderantrag   Schlüssel auf seiner Homepage veröffent-  durch vollständig gestellte Anträge aus-
           binnen drei Monaten ab der Bedarfsan-  lichen. Hierbei ist zu berücksichtigen,   geschöpft werden, werden mit Ablauf des
           meldung durch den Krankenhausträger   dass ein Anteil von mindestens 15 % der   Jahres 2023 durch das BAS an den Bund
           beim BAS zu stellen hat. Anträge können   beantragten sowie gewährten Fördermit-  zurückgeführt. Eine Nachverteilung der
           bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS   tel zur Verbesserung der Informationssi-  Mittel findet nicht statt.
           gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV   cherheit vorzusehen ist.  www.bundesgesundheitsministerium.de
           sieht vor, welche Unterlagen bei der
           Antragstellung für den jeweiligen Förder-
           tatbestand beizufügen sind.           Förderfähige Maßnahmen und Projekte laut KHZG

           Prüfung durch das BAS
                                                Das KHZG sieht vor, dass durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
           Das BAS berechtigt ab dem 1. Dezember
           2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter   Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
           von IT-Dienstleistern dazu, festzustellen,
           ob die bei einem Vorhaben vorgesehenen     ■ Investitionen in moderne Notfallkapazitäten
           informationstechnischen Maßnahmen        ■ Verbesserung der digitalen Infrastruktur
           die Voraussetzungen für die Gewährung     ■ Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit
           von Fördermitteln erfüllen (§ 21 Absatz 5     ■ Entwicklung und Ausbau sektorenübergreifender
           Satz 1 KHSFV).                          telemedizinischer Netzwerkstrukturen
              Hierfür stellt das BAS den IT-Dienst-    ■ Erforderliche personelle Maßnahmen
           leistern und interessierten Krankenhaus-
           trägern nach § 21 Absatz 5 Satz 2 KHSFV


                                                                                   Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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