Page 16 - KrankenhausITJournal_Ausgabe062020
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Titelthema KHZG Prüfung der vorgesehenen
IT-Maßnahmen
Über die Eignung informationstechnischer Maßnahmen bei der Förderung von
Digitalisierungsvorhaben findet eine Begutachtung statt. Hierbei kommt dem
Bundesamt für Soziale Sicherung eine wichtige welche Aufgabe zu.
Prozess der Antragsstellung eine kostenfreie Schulung auf der Home- Bewilligte Mittel:
Der Prozess der Antragstellung ist page des BAS zur Verfügung. zurückfordern ist möglich
im Wesentlichen in § 14a Absatz 4 des Die IT-Dienstleister sollen durch die Die Voraussetzungen für eine Rückfor-
Krankenhausfinanzierungsgesetzes Schulung befähigt werden, zu bewerten, derung von Mitteln durch das BAS erge-
(KHG) beschrieben: Die Entscheidung ob geplante Fördervorhaben nach dem ben sich aus § 24 KHSFV. Insbesondere
über eine Förderung nach dem Kran- Krankenhauszukunftsfonds dem Grunde kann einer der Fälle nach § 23 Absatz 2
kenhauszukunftsfonds beginnt mit der nach förderfähig sind. Ebenfalls sollten KHSFV eine Rückforderung begründen.
Bedarfsanmeldung des Krankenhausträ- sie nachvollziehen können, ob die geplan- Zudem sind die Länder dazu verpflich-
gers gegenüber dem jeweiligen Land. Das ten Vorhaben auch hinsichtlich der zeit- tet, innerhalb einer Frist von 15 Mona-
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) lichen, finanziellen und inhaltlichen ten nach Erhalt der Fördermittel einen
stellt hierfür in Kürze standardisierte Rahmenbedingungen realisiert werden Landesförderbescheid nach § 23 Absatz
Formulare bereit. können. Zum Erwerb der Berechtigung 3 KHSFV vorzulegen. Sofern dieser
Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung muss im Anschluss ein Online-Fragebo- nicht vorgelegt wird, kann das BAS die
sollen die Krankenhausträger gegenüber gen bezüglich der vermittelten Inhalte ausgezahlten Mittel bis zur vollen Höhe
den jeweiligen Ländern geplante Digita- erfolgreich abgeschlossen werden. zurückfordern.
lisierungs- und Modernisierungsvorha-
ben und insbesondere die notwendigen Höhe der Fördermittel Nicht abgerufene
Finanzmittel benennen. Das BAS will zeitnah nach Inkrafttre- Fördermittel bekommt
Das Land trifft sodann die Entscheidung, ten des KHZG die Förderanteile der der Bund
für welche Vorhaben eine Förderung jeweiligen Länder entsprechend ihrem Die einem Land zustehenden Fördermit-
beim BAS beantragt werden soll. Vorge- jeweiligen Anteil nach dem Königsteiner tel, die nicht bis zum 31. Dezember 2021
sehen ist, dass das Land den Förderantrag Schlüssel auf seiner Homepage veröffent- durch vollständig gestellte Anträge aus-
binnen drei Monaten ab der Bedarfsan- lichen. Hierbei ist zu berücksichtigen, geschöpft werden, werden mit Ablauf des
meldung durch den Krankenhausträger dass ein Anteil von mindestens 15 % der Jahres 2023 durch das BAS an den Bund
beim BAS zu stellen hat. Anträge können beantragten sowie gewährten Fördermit- zurückgeführt. Eine Nachverteilung der
bis zum 31. Dezember 2021 beim BAS tel zur Verbesserung der Informationssi- Mittel findet nicht statt.
gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV cherheit vorzusehen ist. www.bundesgesundheitsministerium.de
sieht vor, welche Unterlagen bei der
Antragstellung für den jeweiligen Förder-
tatbestand beizufügen sind. Förderfähige Maßnahmen und Projekte laut KHZG
Prüfung durch das BAS
Das KHZG sieht vor, dass durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
Das BAS berechtigt ab dem 1. Dezember
2020 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
von IT-Dienstleistern dazu, festzustellen,
ob die bei einem Vorhaben vorgesehenen ■ Investitionen in moderne Notfallkapazitäten
informationstechnischen Maßnahmen ■ Verbesserung der digitalen Infrastruktur
die Voraussetzungen für die Gewährung ■ Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit
von Fördermitteln erfüllen (§ 21 Absatz 5 ■ Entwicklung und Ausbau sektorenübergreifender
Satz 1 KHSFV). telemedizinischer Netzwerkstrukturen
Hierfür stellt das BAS den IT-Dienst- ■ Erforderliche personelle Maßnahmen
leistern und interessierten Krankenhaus-
trägern nach § 21 Absatz 5 Satz 2 KHSFV
Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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