Teleradiologen wehren sich gegen massive Kürzung der Honorare

Honorar

Veröffentlicht 30.09.2024 08:20, Kim Wehrs

Im Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine Kürzung für technische-diagnostische Leistungen um 29 Prozent vorgesehen. Gegen diese Pläne wehren sich die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Teleradiologie (DGfT) vehement.

Für den Vorstand der DGfT, Dr. Torsten Möller, ist der Plan ein Unding: „Nur wer sowohl auf modernste, bildgebende und diagnostische Leistungen zurückgreifen kann, ist imstande, Patienten optimal zu behandeln. Technische-diagnostische Leistungen schlechter – und dann noch in dieser schier unglaublichen Dimension - zu bezahlen wäre ein Schritt zurück in die radiologische Steinzeit.“

Möller begründete dies mit der Erwartung, dass viele der durch Energiepreis- und allgemeine Kostensteigerungen belastete radiologische Praxen künftig nicht mehr kostendeckend arbeiten könnten und schließen würden, wenn dieser GOÄ-Entwurf so umgesetzt werden sollte. Auch würde die ohnehin schon schwierige Suche nach beruflichem Nachwuchs noch schwieriger. „Das ist ein fatales Zeichen für den fachlichen Nachwuchs. Wer will schon eine Tätigkeit ausüben, bei der die Einnahmen die Kosten nicht mehr decken,“ befürchtet Möller.

Der DGfT-Vorstand verwies auch auf die Erwartungshaltung unter anderem auch der Politik an die Deutsche Radiologie mit dem Fortschritt z. B. durch Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) mitzuhalten und damit die Qualität weiter zu verbessern. Gerade dies machen viele Radiologen, obgleich der Einsatz von KI nicht gesondert honoriert wird. „Ein derartig massiver Einschnitt in die Honorierung, wie sie von der Bundesärztekammer geplant ist, wäre ein Schlag ins Gesicht einer Fachrichtung, die immer zu den Vorkämpfern einer Hochleistungsmedizin gehört hat. Wir Teleradiologen hoffen, dass sich diese Erkenntnis, gepaart mit Vernunft, am Ende in den Entscheidungsgremien durchsetzt, und diese unsinnige Kürzung vermieden wird.“

Nach Bekanntgabe des Entwurfes der neuen Gebührenordnung gehe es jetzt nicht um eine schnelle Umsetzung nach dem Motto „Augen zu und durch“, so Dr. Möller. Wichtig wäre eine neue Beratung und Gespräche mit den Fachgesellschaften, um diese desaströse Honorarkürzung zu vermeiden. Schließlich müssten auch künftige Generationen auf eine fort schrittliche radiologische Versorgung bauen können.

Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie

Die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie wurde 2006 gegründet und setzt sich für verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen ein, um den Einsatz von Teleradiologie in Deutschland voranzutreiben. Die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie informiert über die Leistungsfähigkeit und Bedeutung dieser Technologie und fördert die Qualität und technische Entwicklung der Teleradiologie.

Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie
Bild: Adobestock / MQ-Illustrations


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