Stellungnahme zum KHZG durch die Hospitalgemeinschaft HospDoIT

Statement

Veröffentlicht 22.12.2020 16:00, Kim Wehrs

Vorab jeder taktischer und operativer Kommentierung des KHZG sind der Bundesminister und sein Team für das Krankenhauszukunftsgesetz ausdrücklich positiv hervorzuheben, da mit dem Gesetz strategisch die Versäumnisse der Bundesländer bezogen auf die Digitalisierung in der Krankenhausfinanzierung angegangen werden.

Nicht zuletzt das Voraussetzen einer längerfristigen Meilensteinplanung (auch: Digitalstrategie) und die noch vorzunehmende digitale Reifegrad Messung zur Prüfung der Nutzen stiftenden Verwendung von Fördergeldern unterstreichen dies. Auch die hohe Geschwindigkeit der Umsetzung dieses Mammutprogrammes in der Gesetzgebung zeigt, dass die Notwendigkeit für die digitale Weiterentwicklung fraglos anerkannt ist. Die folgenden Ausführungen sind eher aus Praktikersicht formuliert und sollen als Anstoß gesehen werden, die Geschwindigkeit bei der Gesetzgebung jetzt auch in der Umsetzung beizubehalten.   
 
• Die “Muss-Anforderungskriterien" bei den einzelnen Fördertatbeständen sind aus Sicht unserer Mitglieder sehr hoch. Entsprechend der Vorgaben müssen zur Vermeidung von Pönalen diese ferner jeweils "umfassend und vollständig" erreicht werden. Das birgt bei insgesamt knappen Mitteln die Gefahr, dass zur Mittelkonzentration einzelne (sinnvolle) Fördertatbestände aus dem Bereich der „Kann-Kriterien“ nicht angegangen werden.

• Die 30 % Restfinanzierung der Projekte durch die Länder ist sicherzustellen – einzelne Bundesländer haben sich hier bereits erfreulich deutlich positioniert.

• Die vom Land näher zu regelnden Modalitäten der Antragstellung dürfen keine zusätzlichen bürokratischen Hürden für den Antragsteller entstehen lassen. Die Förderrichtlinie ist schon jetzt umfangreich und komplex. Es sei in diesem Zusammenhang auf die ausufernde Zunahme an Bürokratie in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung verwiesen.

• Sehr wichtig wäre, wenn es gelänge, Vergabeerleichterungen für die Einrichtungen in Trägerschaft der Kommunen oder der Länder zu erreichen, da die notwendige Prüfung der Projekte über die IT-Dienstleister durch die an diese gestellten Anforderungen im Entwurf der Förderrichtlinie geregelt sind (Stichwort: Vermeidung doppelter Prüfungen). Weiterhin müssen auch Projekte förderfähig sein, die zwar in den Geltungsbereich des KHZG fallen, aber bereits vor der Kenntnis der Förderrichtlinien und der möglichen Vergabemodalitäten für Mittel des Strukturfonds beauftragt wurden. 

• Der Aufwand für jährliche Zwischenverwendungsnachweise bei den Krankenhäusern erscheint deutlich zu hoch, der Fortschritt der eingeleiteten Maßnahmen ist bereits über die Ergebnisse im Rahmen der Reifegradmessung in den Jahren 2021 und 2023 bewertbar.

• Die Förderrichtlinie enthält Reglungen zur Finanzierung von Folgekosten der Investitionen (Wartungsverträge, Personalkosten) nur für einen begrenzten Zeitraum (36 Monate). Diese Regelungen sind aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir regen daher einen dauerhaften Zuschlag auf die DRG ́s etc. an, der in Summe z. B. 4 % (2 % Wartungsvertragskosten und 2 % Personalkosten) der förderfähigen Kosten des jeweiligen Krankenhauses ausmacht.

• Die Förderung von zusätzlichem Personal wird über § 20 für den Bemessungszeitraum geregelt. Da eine Rekrutierung von qualifiziertem Personal aufgrund des begrenzten Zeitraums und angesichts des Fachkräftemangels im IT-Bereich sehr schwierig ist, wird das Ziel der Förderung oft nicht erreicht werden. Der Zeitraum müsste daher verlängert werden.

• Hinsichtlich der Krankenhausträger, die sowohl Krankenhäuser der kritischen als auch der nicht kritischen Infrastruktur betreiben, ist sicherzustellen, dass diese nach dem Fördertatbestand 10 dann förderfähig sind, wenn die Maßnahmen alle Häuser des Verbundes gemeinsam betreffen.

• Die mit 15 % der Maßnahmenkosten bewerteten anteiligen Aufwendungen für ITSicherheit müssen auch dann erfüllt sein, wenn in einzelnen Anträgen auf einen gesonderten Antrag gemäß Fördertatbestand "Nr. ..." verwiesen wird und die dort beantragten Mittel mindestes 15 % der Gesamtanträge ausmachen. Diese Regelung dürfte im Sinne des Gesetzgebers sein, da unter anderem Möglichkeiten für eine gemeinsame IT-Infrastruktur für eine verteilte Patientenversorgung explizit vorgesehen sind.

 
Der Gesetzgeber möge berücksichtigen, dass all dies vor dem Hintergrund dessen, was 2021 bereits unter der bisherigen Gesetzgebung alles zu erledigen ist, nur schwer umzusetzen ist. Im Jahr 2021 soll die Health-IT in den Krankenhäusern und auf Seiten der Auditierung, der Beratung und der Industrie

• die Umsetzung der Test-, Intensiv- und Notaufnahmestrategie Covid19 realisieren,
• die Einführung der Telematikinfrastruktur realisieren, inkl. KIM und TI ePA,
• die Institutionalisierung von Informationssicherheit Management Systemen (ISMS) begleiten,
• eine Abgabe von förderfähigen KHZG Förderanträgen und Digitalstrategien gewährleisten,
• die jeweiligen Förderanträge gegenüber den Auditoren der Fördermittelgeber zusammen mit der Industrie rechtfertigen,
• eine erfolgreiche Messung des digitalen Reifegrades der jeweiligen Kliniken sicherstellen,
• die bewilligten Fördermittel beauftragen (andernfalls erfolgt der Rückfluss an den Mittelgeber) • die KHZG-Projekte mit der Industrie erfolgreich durchführen, um eine Bestrafung durch die zweite digitale Reifegrad Messung im Jahr 2023 zu vermeiden.

 
Aus diesem Grund sollte die sachliche Grundlage für die Festlegung der Pönalen ab dem Jahr 2025 frühzeitig definiert werden, dabei sind explizit auch außerhalb des Einflussbereiches der Krankenhäuser liegende Verzögerungsgründe (die Situation im Bereich der TI kann als Beispiel herangezogen werden) als Ausnahme zu benennen.

Autor: Arbeitsgruppe KPI der Hospitalgemeinschaft Hosp.Do.IT.
Der Arbeitsgruppe „KPI" der Hospitalgemeinschaft gehören an:
- Dr. Thorsten Junkermann, Landeskrankenhaus Andernach, Sprecher der Gruppe
- Dr. Armin Ortlam, Elbe Kliniken
- Frank Ebling, Westpfalz-Klinikum
- Andreas Lange, Kliniken Südostbayern
- Volker Mentken, Katholische Kliniken Ruhrgebiet Nord
- Dr. Pierre-Michael Meier, Hospitalgemeinschaft Hosp.Do.IT


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