Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2019 auf 410,8 Milliarden Euro. Das waren 4 944 Euro je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Gesundheitsausgaben insgesamt um 19,3 Milliarden Euro oder 4,9 % gegenüber 2018. Damit überschritten sie die Grenze von 400 Milliarden Euro, nachdem erst im Jahr 2012 die 300-Milliarden-Euro-Grenze und davor im Jahr 1998 die 200-Milliarden-Euro-Grenze erreicht worden war. Der zeitliche Abstand bis zum Erreichen der jeweils nächsten 100-Milliardenmarke hat sich damit seit 1998 von 14 auf 7 Jahre halbiert. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt lag 2019 bei 11,9 % und damit 0,2 Prozentpunkte höher als 2018.
Ausgaben werden im Jahr 2020 unter dem Einfluss der Corona-Pandemie weiter steigen.
Für das Jahr 2020 wird auf Basis bereits vorliegender und fortgeschriebener Werte ein weiterer Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 425,1 Milliarden Euro geschätzt. Das wären 14,3 Milliarden Euro oder 3,5 % mehr als im Jahr 2019.
Derzeit ist es schwierig, einen „coronaspezifischen Anteil“ an den geschätzten Gesundheitsausgaben zu ermitteln. Zu den wenigen Ausnahmen zählen beispielsweise die knapp 1,6 Milliarden Euro Ausgaben aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, die teilweise durch den Bund erstattet werden. Diese Ausgaben setzen sich im Wesentlichen aus rund 700 Millionen Euro für Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser für die Bereitstellung von intensivmedizinischen Betten und Beatmungsgeräten, gut 491 Millionen Euro für Schutzmasken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung sowie knapp 286 Millionen Euro für Tests im Sinne der Coronavirus-Testverordnung zusammen. Damit sind insbesondere Tests in Gesundheitsämtern, Testzentren oder Reihentests (z. B. in Schlachthöfen) gemeint.
Weitere coronaspezifische Ausgaben in Höhe von 419 Millionen Euro fielen für Tests an, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt wurden, sowie 731 Millionen Euro pandemiebedingte Erstattungen für außerordentliche Aufwendungen in der Pflege.
Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beispielsweise der Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Heilmittelerbringer sind nicht in der Gesundheitsausgabenrechnung verbucht, da diese Ausgleichszahlungen definitorisch nicht als gesundheitsrelevant gelten. Für sie wurden im Jahr 2020 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds 10,6 Milliarden Euro aufgewendet und größtenteils durch den Bund erstattet.
Weitere Berechnungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesundheitsausgaben in Deutschland für das Jahr 2020 können erst durchgeführt werden, wenn für die Ausgabenträger detailliertere Daten vorliegen.
Methodischer Hinweis
Die vorgestellten Ergebnisse der Gesundheitsausgabenrechnung folgen dem Konzept des „System of Health Accounts“, wonach Ausgaben als gesundheitsrelevant definiert sind, wenn sie das Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege verfolgen.
Quelle: Statistisches Bundesamt