KHZG – Guter Geldsegen oder Böse Falle? Werden wir doch mal bissig

Michael Thoss Leiter Informationstechnik am Klinikum Hochrhein

Veröffentlicht 23.11.2020 21:00, Kim Wehrs

4,3 Milliarden Euro – Du meine Güte. Moment… tatsächlich Güte? Was passiert wenn aus Zukunft Gegenwart wird? Schauen wir mal.

Bund und Länder (Ersterer legt vor, zweitere sollen nachlegen, nur das wie ist bisher unklar) hauen die Kohle an die Krankenhäuser für „Digitalisierung“ nur so raus. Zumindest klingt es so. Alle IT-Vertriebler und Berater in der Branche Gesundheitswesen überschlagen sich mit guten Ratschlägen wie man das Geld am besten und schnellsten ausgeben soll und finden daher das KHZG natürlich „super“. Hammer! Mega! Endlich! Her mit meinem Stück vom Kuchen!

IT-„Dienstleister“ stellen sich auf, um durch die qualifizierte Bestätigung von Projekten (nach einer Online-Schulung von 1 – 1 ½ Stunden Dauer…) das versprochenen aber keineswegs sichere Geld abrufbar zu machen. Ob man deren Kosten und Honorare allerdings im bestätigten Projekt fördern lassen kann oder bei Ablehnung des Antrags darauf sitzen bleibt ist bislang unklar.

Nur eines ist klar: Erfolgsabhängig wird sich keiner der Profi-Berater vergüten lassen – damit hat es die Branche ja nicht so. Mit Erfolg(sabhängig).

Der Traum eines jeden Krankenhaus- ITlers wird also wahr und die Geschäftsführungen müssen kaum etwas dafür tun, außer ein paar Anträge ausfüllen, positiv bestätigen lassen und das Beste hoffen. Soweit die Theorie.

Leider hält die Praxis so einiges an Fallen und wenig mehr als schnell abstumpfende Waffen bereit, die vielleicht die erste Schlacht gewinnen helfen aber am Ende bei der Bewertung des Kriegsergebnisses wenig hilfreich sind.

Rechnen wir doch ein wenig (das fällt der Politik ja meistens schwer, zumindest wenn es auf richtige, belastbare und nachhaltige Ergebnisse ankommt, außer es geht vielleicht um Opernhäuser, Bahnhöfe, Flughäfen, Brücken im Nirgendwo über das Nichts usw.). Mathematik für Dummys. Nur so, aus Spaß.

Wir teilen den Betrag (etwas) willkürlich auf. Für die Darstellung ist das unerheblich: 3 Milliarden für „Software“. 1,3 Milliarden für sonstige „Technologie“ (SW muss ja auf irgendwas laufen).

3 Milliarden € neue Softwarelösungen für die „Digitalisierung“ des Gesundheitswesens bei ca. 20% Instandhaltungsaufwand p.a. bedeutet 600.000.000 Millionen € Betriebskosten-Bedarf p.a. nur für die angeschaffte Software oder binnen fünf Jahren wiederum 3 Milliarden Bedarf aus den Vergütungen für die medizinische Versorgung. Das klingt nicht mehr so gut, wenn man sich fragen muss wo dieses Geld wohl herkommen soll, oder? Findet doch heute bereits ein ständiger Kampf um Mehr- oder Mindervergütungen, angebliche Fehlabrechnungen, zu viele Eingriffe, zu hohe Kosten, zu viele Krankenhaus-Standorte usw. statt. Wo soll dieses viele Geld herkommen, wenn nicht aus der Patientenversorgung und deren Vergütung durch die Kostenträger? Folglich müsste entweder die Vergütung der Krankenhäuser deutlich besser werden, oder mehr Patienten versorgt werden. Ach herrje, das geht in einer regulierten Planwirtschaft nicht so einfach. Außerdem fehlen scheinbar schon wieder 16 Milliarden und die Zusatz-Beiträge steigen 2021 auch ohne Digitalisierung (und ohne stetige Investitionen in der Vergangenheit). Vielleicht versacken diese 16 Milliarden aber auch in Strukturen, Institutionen und sonstigem Verwaltungs-Overhead der ständig zunimmt, statt beim Patienten anzukommen?

Wäre es also unter Umständen eine gute Idee eventuell lieber keine Digitalisierungs-Projekte als Schnellschuss zu machen? Ach Mist, das geht auch nicht wirklich gut. Schließlich wurde ins KHZG gleich noch eine Malusregelung eingebaut (über die Bundespflegesatzverordnung und wirksam ab 1.1.2025). Damit die betriebswirtschaftlich nicht ganz blinden nicht auf diesen Gedanken kommen und somit deren Widerstand vorzugsweise im Keim zu ersticken.

Etliche Projekte muss ich als Krankenhaus also vermutlich sogar machen. Völlig losgelöst davon, ob ich dafür eine Förderung erhalten werde oder nicht. Das sieht §19 ff des KHZG und natürlich die Änderung der Bundespflegesatzverordnung mal eben so vor.

Krankenhauszukunft muss folglich nicht zwangsläufig bedeuten, dass man eine Zukunft hat. Es kann diese auch ausschließen, indem man die Zukunft einfach ohne manche Beteiligte plant. In diesem Fall dummerweise mit der Gießkanne des Zufalls.

Wenn wir im Krankenhaus Softwareprojekte machen wollen (oder eben müssen), dann brauchen wir dafür meistens zusätzliche Plattformen. Die habe ich mal Spaßeshalber mit den theoretischen 1,3 Milliarden der Länder angesetzt (auch wenn das am Ende Länder und Träger oder auch nur die Träger sein sollen). Viel Spaß, ihr kleinen Landkreise mit der Verantwortung für die medizinische Versorgung eurer Bürger. Plattform setze ich dabei gleich mit Hardware und nicht zwangsläufig Cloudlösungen o.ä. Ob man Mieten „absetzen“ bzw. fördern lassen kann ist gegebenenfalls im Projekt zu klären.

In jedem Fall muss „Hardware“ angeschafft werden und diese hat eine beschränkte Lebensdauer, genauso wie IT-Security die ein verpflichtender Bestandteil der Fördermittelgewährung ist. Für diesen Bereich des Finanzierungsbedarfs stehen ebenfalls nette Dinge im Gesetz z.B. die Vorgabe: „nach aktuellem Stand der Technik“. Der ändert sich in der IT aber stetig. Hardware mit Standzeiten von 7-10 Jahren und mehr ist im Krankenhaus keine Seltenheit – dann aber sicherlich zukünftig nicht mehr „aktueller Stand der Technik“ (Fortschreibung auf „aktuellste“ außen vorgelassen). Diesen darf man höchstens mit Drei-Jahres-Intervallen ansetzen. IT-Security hält allerdings sicherlich nicht zwingend drei Jahre bis zu einem dann dringend erforderlichen Refinanzierungsbedarf. Oder wollen wir das Gesetz und die Förderung so lesen, dass die Anforderung nur zum Zeitpunkt der Anschaffung gültig ist? Das wird wohl im Rahmen des IT-SiG und dessen gewollten Novellierungen der Zukunft durch das BSI nicht funktionieren. Vor allem, wenn es immer mehr KRITIS-Häuser durch die Senkung der Fallzahlengrenze gibt und das BSI dadurch an Einfluss (und Volumen) gewinnt.

Machen wir es uns rechnerisch einfach und setzen wieder 20% Refinanzierung und Betriebskosten für diesen Teil an. Das ist schließlich ein Blog-Beitrag und kein betriebswirtschaftlicher Beitrag aus dem Controlling. Mit Sicherheit ist es jedoch eine legitime Schätzung auf Basis langjähriger und belastbarer Erfahrungswerte der Branche. Das macht nochmal ca. 250.000.000 € p.a. Vielleicht erst ab in drei Jahren, aber dann mit aller Wucht. Etwa wie ein Meteoriteneinschlag.

Faktisch brauchen wir also nach der ersten Investitionsphase jedes Jahr (sagen wir ab dem 2. Jahr nach Umsetzung) sofort 600.000.000 € mehr für die Krankenhäuser. Spätestens ab dem dritten Jahr nach der großzügigen Spende sind es dann zusätzliche 250.000.000 € p.a., was einer Gesamtbelastung der Krankenhäuser von ca. 850.000.000 € pro Jahr entspricht. Eigentlich witzig, wenn man sich die Prä-Corona-Kostendiskussionen ansieht, die unmittelbar wieder aufflammen werden.

Wo stehen diese Beträge in der Betriebskosten-Finanzierung als Folge der Investitionskostenfinanzierung des KHZG? Sie haben es im Gesetz auch nicht gefunden? Dann darf der Denksport jetzt beginnen.

Vielleicht sind 2% Malus ab 1.1.2025 die bessere Wahl? Bis dahin steigen schließlich auch andere Kosten wie beim Personal, der Medizintechnik u.v.m.

Zeit zum Jubeln… oder Grübeln…

Autor: Michael Thoss

Autor, Berater, über 22 Jahre Facherfahrung im Krankenhaus

Leiter Informationstechnik am Klinikum Hochrhein

StrukturtrifftFraktal – IT-Kompetenz & Beratung für Kliniken

Berlin – Deutschland

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kontakt@michaelthoss.com


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