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Telemedizin








           Nutzen-Nachweis für Telemedizin und



           Hybrid-Versorgung mehrdimensional nötig






              Telemedizin kann einen niedrigschwelligen Zugang zu Versorgung ermöglichen.
              Prof. Dr. med. Guido Noelle, Geschäftsführer der gevko GmbH, Gesundheit - Versorgung –
              Kommunikation, skizziert das hybride Versorgungsangebot,  Verfahren der Telemedizin
              sowie Optimierungen  beim Innovationspfad telemedizinischer Anwendungen im Interview
              mit dem Krankenhaus-IT-Journal.




           Wie weit passt Telemedizin in das Zielbild eines
            hybriden Versorgungsangebotes?
             Telemedizin bezeichnet Diagnostik und Therapie unter
             Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen („asyn-
             chron“) Distanz zwischen Leistungserbringer und Patient oder
             auch unterschiedlichen Leistungserbringern untereinander.
             Unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen
             im Gesundheitswesen (Kostendruck, Spezialisierung/Fort-
             schritt, Demographische Entwicklung bei Ärzten und
             Patienten,  Stadt/Land-Gefälle)  ist  die  Telemedizin  ein
             zunehmend bedeutsamer Baustein zur Sicherstellung eines
             qualitativ hochwertigen Patientenversorgungsangebotes für
             alle. Darüber hinaus kann Telemedizin auch einen nachhalti-
             gen, positiven Beitrag zum Klimawandel leisten.
            
           Was ist wie bei betriebswirtschaftlichen und organisa-
           torischen Methoden und Verfahren der Telemedizin zu
           optimieren?
             Das Einsatzspektrum telemedizinischer Anwendungen ist
             in den vergangenen Jahren kontinuierlich angewachsen und
             zunehmend heterogen. So wird seit 2017 die Videosprech-
             stunde als telemedizinische Leistung regelhaft vergütet und
             hat sich insbesondere während der Corona-Pandemie etab-
             liert. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde seit
             2020 die Vergütung auch sektorenübergreifender Telekon-
             sile möglich. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
             (KHPflEG) wurde zudem die Voraussetzung geschaffen, dass
             Telekonsile im stationären Bereich besser vergütet werden.
             Auch der positive Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus-
             schusses (G-BA) zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
             hat einen Beitrag dazu geleistet, dass neue telemedizini-
             sche Behandlungsformen in die Regelversorgung überführt    Prof. Dr. med. Guido Noelle, Geschäftsführer der gevko GmbH,
             werden.                                        Gesundheit - Versorgung - Kommunikation


                                                                                   Krankenhaus-IT Journal 1 /2024
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