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Nutzen-Nachweis für Telemedizin und Seit April 2022 können auch Leistungen des ärztlichen Arztpraxis elektronisch übermitteltem Vorhofflimmern ein
klassisches Langzeit-EKG? Ist ein regelmäßig von einem Typ-
Hybrid-Versorgung mehrdimensional nötig Bereitschaftsdienstes (Notdienst) per Videosprechstunde 1-Diabetiker übermittelter Report eines CGM-Systems dazu
erbracht und vergütet werden. Aber auch Optionen wie eine
elektronische Terminbuchung beim Arzt oder telefonische
geeignet, auf die 3-montliche HBA1c Messung zu verzichten
Krankmeldung stellen telemedizinische Anwendungen dar, (und damit die Notwendigkeit, als Patient zur Blutabnahme
die sich bei den Patienten zunehmender Nutzung erfreuen, in der Praxis zu erscheinen)? Werden solche Informatio-
gleichzeitig aber die Praxen deutlich entlasten. nen auch z.B. im Rahmen der Dokumentationsvorgaben
Allerdings gilt für alle Angebote wie in der Digitalisierung des DMP berücksichtigt? Weiterhin ist die Integration ggf.
generell auch hier, dass die Kompatibilität und Interoperabili- vorhandener DiGA’s in den Gesamtprozess notwendig. Die
tät der unterschiedlichen Systeme zumeist Wünsche offenlässt. bisherige Strategie, DiGA’s in die EPA einzubinden, ist dabei
Verbindliche, herstellerübergreifende Standards fehlen und allein nicht zielführend. Vielmehr bedarf es der tiefen indi-
sind derzeit auch kein Thema für Zulassungsprozesse etwa kationsspezifischen Verankerung und Integration in den
seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auch gilt es Behandlungsprozess als einen telemedizinischen Baustein.
aus Sicht der Patienten, aus der Fülle der Einzelanwendungen
sinnvolle, erweiterte Full-Service Angebote im Sinne der Ser- Welche belastbaren Nachweise des Nutzens für Patien-
vicequalität zu entwickeln: Die Videosprechstunde, die zum ten und weiterer Stakeholder sind bei der Telemedizin
Ergebnis eine elektronische Krankschreibung, die automati- zu verbessern? Wie lässt sich der Nutzen verbessern?
siert an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt wird, und Der Nachweis des Nutzens darf sich nicht ausschließlich
das eRezept, das in der Apotheke meiner Wahl eine Lieferung am medizinischen (Zusatz-) Nutzen orientieren, sondern
nach Hause auslöst, ist dabei nur ein Beispiel, wo die (Pati- muss auch weitere Dimensionen umfassen: Akzeptanz bei
enten-) Reise hingehen muss. Die einzelne telemedizinische Leistungserbringern und Patienten, Interoperabilität und
Anwendung ist jeweils ein Puzzleteil des Ganzen, das schließ- Nachhaltigkeit. Ein weiterer Aspekt ist die Integrations-
lich mehr als nur die Summe der Einzelteile sin soll. fähigkeit in Gesamtprozesse oder sinnvolle Verkettung mit
Auch im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für das anderen (telemedizinischen) Maßnahmen.
Gesundheitswesen und die Pflege spielt der Bereich Tele-
medizin eine wichtige Rolle. So soll zukünftig geeignetes Welche Punkte sind bei Telemedizin in der Regulatorik
Fachpersonal assistierte Telemedizin in z.B. Apotheken und rund um eHealth besonders zu verbessern?
Gesundheitskiosken durchführen können. Bis 2026 soll es Es ist erforderlich, regulatorische Rahmenbedingungen für
nach Willen des Bundesgesundheitsministeriums in mindes- den Einsatz und die Nutzung von telemedizinischen Ange-
tens 60 Prozent der häuslichen unterversorgten Regionen boten durch die Leistungserbringer so zu definieren, dass
eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben. Darüber Leistungserbringer nicht im rechtsfreien Raum oder einer
hinaus soll die derzeitige 30 Prozent-Mengenbegrenzung an behandlungsrechtlichen Grauzone handeln (müssen). Die
telemedizinischen Behandlungen aufgehoben werden. Rahmenbedingungen müssen sich im Einzelfall an der Praxis
orientieren und dürfen den Behandlungsalltag aller Betei-
Welche strategischen, wirtschaftlichen und organisa- ligten nicht weiter bürokratisieren, sondern müssen diesen
torischen Optimierungen sind beim Innovationspfad entlasten. Vor der Verabschiedung neuer Verfahren z.B. im
telemedizinischer Anwendungen hauptsächlich not- Rahmen der Regelversorgung muss deren Akzeptanz durch
wendig? die Leistungserbringer und Patienten durch geeigneten
Die Telemedizin soll ja u.a. dazu führen, auch Kosten zu Nachweise der Praktikabilität und des Nutzens entsprechend
einzusparen. Die Aufnahme einer neuen Leistung in den nachgewiesen werden (Modellvorhaben, Innovationsfond,
gesetzlichen Leistungskatalog darf nicht gleichzeitig zu einer etc.).
Leistungsausweitung insgesamt führen. Wie auch in anderen Insgesamt lässt sich festhalten, dass in den letzten Jahren
Medizinbereichen diskutieren wie zu viel darüber, wie eine bereits einiges passiert ist, um die Telemedizin in der der
neue Leistung vergütet wird oder werden soll, aber zu wenig Regelversorgung zu etablieren und die notwendigen Rahmen-
darüber, welche bisherigen Leistungen sie möglicherweise bedingungen zu schaffen. Angesichts der gesellschaftlichen
verbindlich ersetzen kann. Dies verzerrt die öffentliche Dis- Rahmenbedingungen und des anhaltenden technischen Fort-
kussion um angemessene Preise und Preisbildung. Ersetzt schrittes sind dies allerdings nur erste Schritte auf einem Weg,
ein Apple Watch EKG mit nachgewiesenem und an die dessen Ende noch lange nicht absehbar sein wird.
Krankenhaus-IT Journal 1 /2024
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