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Nutzen-Nachweis für Telemedizin und    Seit April 2022 können auch Leistungen des ärztlichen   Arztpraxis elektronisch übermitteltem Vorhofflimmern ein


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 Hybrid-Versorgung mehrdimensional nötig  Bereitschaftsdienstes (Notdienst) per Videosprechstunde   1-Diabetiker übermittelter Report eines CGM-Systems dazu
                 erbracht und vergütet werden. Aber auch Optionen wie eine
                 elektronische Terminbuchung beim Arzt oder telefonische
                                                                 geeignet, auf die 3-montliche HBA1c Messung zu verzichten
                 Krankmeldung stellen telemedizinische Anwendungen dar,   (und damit die Notwendigkeit, als Patient zur Blutabnahme
                 die sich bei den Patienten zunehmender Nutzung erfreuen,   in der Praxis zu erscheinen)? Werden solche Informatio-
                 gleichzeitig aber die Praxen deutlich entlasten.   nen auch z.B. im Rahmen der Dokumentationsvorgaben
                 Allerdings gilt für alle Angebote wie in der Digitalisierung   des DMP berücksichtigt? Weiterhin ist die Integration ggf.
                 generell auch hier, dass die Kompatibilität und Interoperabili-  vorhandener DiGA’s in den Gesamtprozess notwendig. Die
                 tät der unterschiedlichen Systeme zumeist Wünsche offenlässt.   bisherige Strategie, DiGA’s in die EPA einzubinden, ist dabei
                 Verbindliche, herstellerübergreifende Standards fehlen und   allein nicht zielführend. Vielmehr bedarf es der tiefen indi-
                 sind derzeit auch kein Thema für Zulassungsprozesse etwa   kationsspezifischen Verankerung und Integration in den
                 seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Auch gilt es   Behandlungsprozess als einen telemedizinischen Baustein.
                 aus Sicht der Patienten, aus der Fülle der Einzelanwendungen    
                 sinnvolle, erweiterte Full-Service Angebote im Sinne der Ser- Welche belastbaren Nachweise des Nutzens für Patien-
                 vicequalität zu entwickeln: Die Videosprechstunde, die zum  ten und weiterer Stakeholder sind bei der Telemedizin
                 Ergebnis eine elektronische Krankschreibung, die automati-  zu verbessern? Wie lässt sich der Nutzen verbessern?
                 siert an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt wird, und   Der Nachweis des Nutzens darf sich nicht ausschließlich
                 das eRezept, das in der Apotheke meiner Wahl eine Lieferung   am medizinischen (Zusatz-) Nutzen orientieren, sondern
                 nach Hause auslöst, ist dabei nur ein Beispiel, wo die (Pati-  muss auch weitere Dimensionen umfassen: Akzeptanz bei
                 enten-) Reise hingehen muss. Die einzelne telemedizinische   Leistungserbringern und Patienten, Interoperabilität und
                 Anwendung ist jeweils ein Puzzleteil des Ganzen, das schließ-  Nachhaltigkeit. Ein weiterer Aspekt ist die Integrations-
                 lich mehr als nur die Summe der Einzelteile sin soll.  fähigkeit in Gesamtprozesse oder sinnvolle Verkettung mit
                 Auch im Rahmen der Digitalisierungsstrategie für das   anderen (telemedizinischen) Maßnahmen.
                 Gesundheitswesen und die Pflege  spielt  der  Bereich  Tele-   
                 medizin eine wichtige Rolle. So soll zukünftig geeignetes  Welche Punkte sind bei Telemedizin in der Regulatorik
                 Fachpersonal assistierte Telemedizin in z.B. Apotheken und  rund um eHealth besonders zu verbessern?
                 Gesundheitskiosken durchführen können. Bis 2026 soll es   Es ist erforderlich, regulatorische Rahmenbedingungen für
                 nach Willen des Bundesgesundheitsministeriums in mindes-  den Einsatz und die Nutzung von telemedizinischen Ange-
                 tens 60 Prozent der häuslichen unterversorgten Regionen   boten durch die Leistungserbringer so zu definieren, dass
                 eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben. Darüber   Leistungserbringer nicht im rechtsfreien Raum oder einer
                 hinaus soll die derzeitige 30 Prozent-Mengenbegrenzung an   behandlungsrechtlichen Grauzone handeln (müssen). Die
                 telemedizinischen Behandlungen aufgehoben werden.                Rahmenbedingungen müssen sich im Einzelfall an der Praxis
                                                                 orientieren und dürfen den Behandlungsalltag aller Betei-
               Welche strategischen, wirtschaftlichen und organisa-  ligten nicht weiter bürokratisieren, sondern müssen diesen
               torischen Optimierungen sind beim Innovationspfad   entlasten. Vor der Verabschiedung neuer Verfahren z.B. im
               telemedizinischer Anwendungen hauptsächlich not-  Rahmen der Regelversorgung muss deren Akzeptanz durch
               wendig?                                           die  Leistungserbringer  und  Patienten  durch  geeigneten

                 Die Telemedizin soll ja u.a. dazu führen, auch Kosten zu   Nachweise der Praktikabilität und des Nutzens entsprechend
                 einzusparen. Die Aufnahme einer neuen Leistung in den   nachgewiesen werden (Modellvorhaben, Innovationsfond,
                 gesetzlichen Leistungskatalog darf nicht gleichzeitig zu einer   etc.).
                 Leistungsausweitung insgesamt führen. Wie auch in anderen   Insgesamt lässt sich festhalten, dass in den letzten Jahren
                 Medizinbereichen diskutieren wie zu viel darüber, wie eine   bereits einiges passiert ist, um die Telemedizin in der der
                 neue Leistung vergütet wird oder werden soll, aber zu wenig   Regelversorgung zu etablieren und die notwendigen Rahmen-
                 darüber, welche bisherigen Leistungen sie möglicherweise   bedingungen zu schaffen. Angesichts der gesellschaftlichen
                 verbindlich ersetzen kann. Dies verzerrt die öffentliche Dis-  Rahmenbedingungen und des anhaltenden technischen Fort-
                 kussion um angemessene Preise und Preisbildung. Ersetzt   schrittes sind dies allerdings nur erste Schritte auf einem Weg,
                 ein Apple Watch EKG mit nachgewiesenem und an die   dessen Ende noch lange nicht absehbar sein wird.


               Krankenhaus-IT Journal 1 /2024
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