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Gesundheitsapps – Anforderungen an
Datenschutz und Datensicherheit
Unter verschärfter
Beobachtung
Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge: Die Möglichkeiten sind weitrei-
chend und versprechen Hilfe bei zahlreichen Erkrankungen von Migräne, Depressionen,
Arthrose bis hin zu Bluthochdruck. Die Corona-Pandemie und das Digitale-Versorgungs-
Gesetz (DVG) haben dieser Entwicklung Auftrieb verliehen. Auf die Versorgung mit
„Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) haben Versicherte gemäß dem neuen
§ 33a SGB V sogar einen Anspruch. Bislang konnten Gesundheits-Apps in Sachen
Datenschutz und Datensicherheit noch nicht wirklich überzeugen – die Anforderungen
liegen hier allerdings auch höher als bei Apps, die weniger sensible Daten verarbeiten.
as vom Bundestag im Jahr 2019 verabschiedete DVG (zum Beispiel in Verbindung mit einem Fitnesstracker), ins-
verfolgt das Ziel, die Digitalisierung der deutschen besondere zur Diagnose und Therapie von Krankheiten ein-
Bild: ©Mykola - stock.adobe.com heitsanwendungen (DiGA) auf Kosten der Krankenkasse ver- institut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) un-
D Krankenversorgung voranzubringen. So können
gesetzt. Um für Patienten erstattungsfähig zu sein, müssen
sich Gesundheits-Apps einer Überprüfung durch das Bundes-
Ärzte ihren Patienten nun unter anderem digitale Gesund-
schreiben.
terziehen. Hierbei werden auch die Datensicherheit und Da-
tenschutzbestimmungen der Apps überprüft. Denn bei der
Umsetzung der Anforderungen an den Datenschutz und die
Unter DiGA fallen nach der in § 33a Abs. 1 S. 1 SGB V veran-
Datensicherheit ist Vorsicht geboten: Das Bundesamt für Si-
ker ten Legaldefinition auch andere medizinisch nützliche
cherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bei einer Unter-
Apps. Solche werden, anders als sogenannte Lifestyle-Apps
SPECIAL_1/2022 IT-SICHERHEIT IM KRANKENHAUS 11