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suchung von Gesundheits-Apps zahlreiche Sicherheitslücken
festgestellt. Keine der untersuchten Apps hat dabei die Sicher-
heitsanforderungen der BSI-Richtlinie für Gesundheits-Apps
vollständig erfüllt. Da diese Anwendungen naturgemäß sen-
sible und besonders schützenswerte Personendaten verarbei-
ten, ist dies datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Doch welche
Anforderungen genau müssen Gesundheits-Apps in puncto
Datenschutz und Datensicherheit erfüllen?
Hintergrund
Daten, die die Gesundheit einer Person betreffen, sind be-
sonders sensibel und damit auch besonders schutzbedürftig.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) definiert Ge-
sundheitsdaten in Artikel 4 Nr. 15 DS-GVO: „Gesundheitsdaten“
[sind] personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche
oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließ-
lich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, bezie-
hen und aus denen Informationen über deren Gesundheits-
zustand hervorgehen“ und stellt diese in Artikel 9 unter einen
besonderen Schutz. Das ist nicht verwunderlich, denn solche
Daten betreffen unsere Intimsphäre – wer welche Beschwer-
den oder Krankheiten hat, geht außer den Betroffenen nie-
manden etwas an. Gleichzeitig sind Gesundheitsdaten sehr
wertvoll: Ärzte können gezielter handeln und Fehlbehandlun-
gen vermeiden, Forschende können nach Krankheitszusam-
menhängen und besseren Behandlungsmöglichkeiten suchen.
Doch auch die Werbebranche kann viel Geld durch Gesund-
heitsdaten verdienen, indem sie möglichst passgenaue Pro-
dukte vorschlägt. Auch dass Kriminelle Daten illegal verkaufen
(„Datenklau“), ist leider keine Seltenheit mehr.
Entsprechend der Sensibilität der Daten werden an DiGA
hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Datensi-
cherheit gesetzt. Es ist aber zu beachten, dass nicht alle Daten,
die im Kontext von Gesundheits-Apps verarbeitet werden, Ge-
sundheitsdaten sind. Die Unterscheidung zwischen Gesund-
heitsdaten nach Art. 9 DS-GVO und „normalen“ personenbe-
zogenen Daten hat vor allem Auswirkungen auf die mögliche
Rechtsgrundlage bei deren Verarbeitung.
Datenschutzrechtliche Anforderungen
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die
DS-GVO, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie zahl-
reiche bereichsspezifische Regelungen zur Zulässigkeit und
Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu beachten. Solche spe-
ziellen Regelungen finden sich unter anderem in den Sozialge-
setzbüchern, im Infektionsschutzgesetz, im Medizinprodukt-
gesetz und auf Landesebene im Landesgesundheitsgesetz.
Zusätzlich konkretisiert und ergänzt die Gesundheitsanwen-
dungen-Verordnung (DiGAV) die Anforderungen der DS-GVO.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nur
erlaubt, sofern eine Rechtsgrundlage nach der DS-GVO vor-
liegt. Zusätzlich stellt Art. 9 Abs. 1 DS-GVO ein grundsätzliches
Verbot der Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf, sodass
solche nur aufgrund spezieller Rechtsgrundlagen verarbeitet
werden dürfen. Zentrale Vorschriften sind Art. 9 Abs. 2 DS-GVO
bzw. § 22 BDSG. In der Praxis ist somit meist die Einwilligung
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