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§ 75c SGB V: Zwischen
            Vorschriften und Verfügbarkeit
            Heilpläne für die



            Krankenhaus-IT







            Gesetzliche Regularien und Vorschriften für Compliance, Dokumentation, Datenschutz
            und -sicherheit sind symptomatisch für die Herausforderungen in der IT von Privat-
            kliniken und öffentlichen Krankenhäusern. Nun hat sich mit § 75c SGB V ein weiterer
            Passus hinzugesellt. In der Regel fehlt es in Organisationen aus dem Gesundheitswesen
            jedoch an Erfahrung, Equipment und Entschlossenheit, um die vielen Vorgaben auch in
            die Praxis überführen zu können.








                   b dem 1. Januar 2022 sind Krankenhäuser verpflich-  Vorbild Finanzwesen
                   tet, nach dem Stand der Technik angemessene or-
            A ganisatorische und technische  Vorkehrungen zur      Nun lässt sich trefflich darüber streiten, was dieses Min-
            Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und   destniveau umfassen soll. Und auch darüber, wie die Vorga-
            Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer in-  ben konkret mit IT-Leben gefüllt werden sollen, schweigt sich
            formationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse   die Politik aus. Unbestritten aber ist: Bereits heute sind Privat-
            zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Kran-  kliniken und öffentliche Einrichtungen im Gesundheitswesen
            kenhauses und die Sicherheit der verarbeitenden Patienten-  mit ihrer IT organisatorisch und technisch teilweise überfor-
            informationen  maßgeblich  sind.“  Der  im  typischen  Behör-  dert. Eine Situation, die Joachim Astel, Chief Regulatory Officer
            dendeutsch formulierte § 75c des im Sozialgesetzbuch (SGB V)   und Vorstandsmitglied beim Nürnberger Betreiber von Hoch-
            aufgenommenen Patientendaten-Schutz-Gesetzes für die IT-  sicherheitsrechenzentren, noris network AG, auch aus dem
            Sicherheit in Krankenhäusern hat es in sich: Kommen Patien-  Kundenbereich Banken und Versicherungen kennt: „Auch in
            ten durch erhebliche Störungen oder gar Ausfälle der statio-  diesen stark regulierten Branchensegmenten sorgen  viele
            nären medizinischen Versorgung zu Schaden, drohen künftig   Verordnungen und Vorschriften für erschwerte Bedingungen
            ernste rechtliche Konsequenzen für Krankenhausträger, deren   im IT-Betrieb.“ Dort verfolge man mittlerweile deshalb vieler-
            Organe und sogar verantwortliche Mitarbeiter. Voraussetzung   orts die Strategie, die IT in Form von Colocation, Managed Ser-
            dafür ist, dass das geforderte Mindestniveau an Informations-  vices oder reine Cloud-Initiativen an die noris network Data-
            sicherheit unterschritten worden ist.               center in Nürnberg oder München auszulagern.

                                                                   Ein wichtiger Unterschied zu Unternehmen aus dem Fi-
                                                                nanzdienstleistungssektor bestehe indes darin, dass das Ge-
                                                                sundheitswesen in Deutschland föderal aufgestellt sei und
                                                                Bundesländer mit jeweils eigenem Krankenhausgesetz un-
                                                                terschiedliche Maßgaben an den Tag legten. „Mit § 75c SGB V
                                                                kommt nun wiederum ein Bundesgesetz ins Spiel, das die
                                                                Relevanz der Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität und Ver-
                                                                traulichkeit im Gesundheitswesen ganzheitlich angeht“, so
                                                                der noris-network-Chef. Nun müsse die Zukunft zeigen, ob
                                                                die bundesweit gültige Direktive die vielen unterschiedlichen
                                                                Landesgesetze ausstechen werde.                      Bild: ©myboys.me - stock.adobe.com

                                                                Gesundheitswesen im Visier

            Joachim Astel, Chief Regulatory Officer und Vorstandsmitglied,    Dass es mittlerweile auch im Gesundheitswesen zu-
            noris network AG (Foto: noris network)              geht wie im Wilden Westen, zeigen unrühmliche Beispiele




      24    SPECIAL_1/2022  IT-SICHERHEIT IM KRANKENHAUS
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