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Elektronische Patientenakte (ePA)
noch mit angezogener Handbremse
Patientendaten-
Schutz-Gesetz
Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept
oder die elektronische Patientenakte nutzbar. Die sensiblen Gesundheitsdaten sollen
durch rigide Vorgabe von Dateiformaten, Antivirenprüfungen etc. geschützt sein. Mit
einer sicheren App sollen Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen
können. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten
bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt oder die Ärztin ihre elektronische
Patientenakte (ePA) befüllt. Seit 2022 lassen sich darin auch der Impfausweis, der
Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.
4 SPECIAL_1/2022 IT-SICHERHEIT IM KRANKENHAUS