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as Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten
in der Telematikinfrastruktur soll dazu beitragen, die
D Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubrin-
gen. Seit dem 1. Januar 2021 stellen die Krankenkassen nach
und nach die elektronische Patientenakte zur Verfügung. Sie
soll schrittweise weiterentwickelt und nutzbar gemacht wer-
den. Ziel ist, eine sichere, nutzerfreundliche und barrierefreie
digitale Kommunikation zwischen Behandelnden und Patien-
tinnen und Patienten zu ermöglichen und hierdurch Abläufe
im Behandlungsalltag zu vereinfachen.
Damit diese auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und
Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztin Wichtige Eckpfeiler im Patientendaten-Schutz-Gesetz. Quelle: BMG
beziehungsweise ihr Arzt, Daten in die ePA einträgt. Ärztinnen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-
und Ärzte erhalten eine Vergütung, wenn sie die Versicher- schutz-gesetz.html)
ten bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte und der
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte
unterstützen; Krankenhäuser erhalten hierfür einen Zuschlag. ke übermittelt. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen auf
Auch Apothekerinnen und Apotheker werden dafür vergütet, elektronischem Weg übermittelt werden können.
wenn sie den Versicherten helfen, die elektronische Patien-
tenakte zu befüllen und zu nutzen. Neben Befunden, Arzt- Zudem sollen weitere Leistungserbringer an die Telemati-
berichten oder Röntgenbildern lassen sich seit 2022 auch der kinfrastruktur angebunden werden, beispielsweise Vorsorge-
Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und und Rehabilitationseinrichtungen. Auch die Angehörigen der
das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte spei- Pflegeberufe sollen künftig einen Zugriff auf die elektronische
chern. Versicherte können seither bei einem Krankenkassen- Patientenakte erhalten können.
wechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
Klare Regeln für Datenschutz und
Mehr Macht über eigene Daten Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur
Mit der elektronischen Patientenakte entscheidet laut Ge- Jeder Nutzer der Telematikinfrastruktur – ob Arzt, Kran-
setz allein der Patient, was mit seinen Daten geschieht. Die kenhaus oder Apotheker – ist laut Gesetz für den Schutz der
Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, von ihm verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Details
welche Daten in der ePA gespeichert und welche wieder ge- dazu sollen im Gesetz lückenlos geregelt werden.
löscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf
die ePA zugreifen darf. Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der
Telematikinfrastruktur müssen Störungen und Sicherheits-
Seit 2022 sollen Versicherte darüber hinaus die Möglich- mängel unverzüglich an die gematik melden. Tun sie das
keit bekommen, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu
der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer 300.000 Euro. Das mag sicherlich einer der Gründe sein, wa-
darauf zugreifen kann. Patienten können also zum Beispiel rum es mit der ePA in der Praxis noch eher bescheiden aus-
festlegen, dass ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass sieht. Auch die Technik wirkte zum Beginn der ePA noch nicht
ihm aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden. Das wirklich ausgereift. Berichten zufolge hätten in einer der ers-
entschärft einen wesentlichen Kritikpunkt an der ePA, die ten App-Versionen für Android der Techniker Krankenkasse
ursprünglich nur nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip funk- vireninfizierte Dokumente in die elektronische Akte geladen
tionierte: Eine Differenzierung, dass etwa bestimmte Fach- werden können. Das sei inzwischen behoben. Da die App oh-
ärzte nur einen Teil der Daten sehen können, war zunächst nehin nur eine Möglichkeit von vielen sei, die ePA zu befüllen,
nicht vorgesehen. Ab 2023 sollen Versicherte die Möglichkeit müssten Ärzte die ePA-Dateien unbedingt beim Download auf
bekommen, die in der ePA abgelegten Daten im Rahmen ei- möglichen Schadcode prüfen. Laut gematik existiere bei der
ner Datenspende freiwillig der Forschung zur Verfügung zu ePA kein erhöhtes Sicherheitsrisiko.
stellen.
Der Bundestag hat das Gesetz zum Schutz elektronischer
Digital auf Rezept Patientendaten in der Telematikinfrastruktur am 3. Juli 2020
Bild: ©elizaliv - stock.adobe.com E-Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lässt. Der Pati- es offiziell seit 1. Jaunar 2021. n
beschlossen, am 18. September hat das Gesetz den Bundesrat
passiert. Im Oktober 2020 ist es in Kraft getreten, wirksam ist
Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das
ent kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Die
App ist als Teil der sicheren Telematikinfrastruktur konzipiert
und soll auch Schnittstellen für andere Apps anbieten. Alter-
nativ können Versicherte einen 2D-Barcode auf Papier vorzei-
gen. Das Rezept wird auch in diesem Fall digital an die Apothe-
S.M.
SPECIAL_1/2022 IT-SICHERHEIT IM KRANKENHAUS 5