Page 43 - KrankenhausITJournal_Ausgabe062020
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Harmonisierung rechtlicher und
            regulatorischer Rahmenbedingungen                                                           XXX

            Der Entwurf nimmt Bezug auf die Herausforderungen eines extrem fragmentierten
            Datenschutzrechts sowie die ebenso uneinheitliche Auslegung der entsprechenden Vor-
            gaben. Der Feststellung dieser Problematik folgen jedoch keine konkreten Konzepte
            für deren Behebung. Aus diesem Grund fordert der bvitg die Erstellung eines nachvoll-
            ziehbaren und überprüfbaren Zeitplans, der konkrete Schritte auf dem Weg zu einem
            homogenen Datenschutzrecht auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene skizziert. Des   RVC CLINICAL REPOSITORY
            Weiteren fehlt es bislang an eindeutigen rechtlichen und regulatorischen Leitplanken   DAS VNA MIT
            für die Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten. Dieser
            Umstand und die daraus resultierende Unsicherheit schlagen sich in Zurückhaltung   INTELLIGENTEM
            nieder, was das Teilen von Daten mit Dritten angeht. Um die Bildung und Verstetigung
            von abgegrenzten Datensilos zu verhindern, braucht es deshalb auch eine Vereinheitli-  DATENIMPORT
            chung der Rechtsgrundlagen in diesem Bereich. Ohne eine konkrete Darstellung, was
            der Gesetzgeber unter „anonymisierten Daten“ versteht, ist die an sich berechtigte Wei-  Der sichere und smarte Weg aller
            tergabe jener Daten erheblich eingeschränkt. Zudem wird die Erfüllung des Aufgaben-  Daten in die richtige Patientenakte auf
            spektrums des oben erwähnten „Zukunftsfähigen Forschungsdatenzentrums“, zu dem   dem RVC Clinical Repository bietet
 Datenstrategie für das   u.a. auch die Anonymisierung und Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten gehören   signifikanten Mehrwert für die Patien-

                                                                                    tenaufnahme, Verwaltung, Diagnose
            soll, ohne rechtlich bindende Vorgaben negativ beeinflusst. Dies führt zu einer signi-
 Gesundheitswesen   fikanten Benachteiligung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland   und Behandlung.
            im Wettbewerb mit anderen Ländern hinsichtlich der Optimierung sowohl der medi-
                                                                                       EINLESEN ODER SCANNEN +
            zinischen Versorgung als auch der einschlägigen Forschung. Der bvitg regt deshalb die
            Gründung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern   KATEGORISIEREN VIA OCR,
            aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren relevanten Stakeholdern, zum Beispiel Auf-  BAR- ODER QR-CODES
            sichtsbehörden, an, die sich mit der Ausarbeitung praxisnaher Handlungsempfehlun-
            gen bzw. Leitfäden befasst, um zumindest eine gewisse Rechtssicherheit zu erreichen.      EINDEUTIGE IDENTIFIKATION
                                                                                        AUTOMATISCHE ZUORDNUNG
            Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einführung
            internationaler Terminologien                                             ZUR RICHTIGEN PATIENTENAKTE
            Daten können nur sinnvoll genutzt werden, wenn sie in strukturierter und interope-     ZEIT- + KOSTENSPAREND
            rabler Form vorliegen. Zur Herstellung von syntaktischer und semantischer Intero-    SICHER + TRANSPARENT
            perabilität hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits mehrere Gesetze auf
            den Weg gebracht. Die Neuregelung zur Einführung internationaler Terminologien
            und Ontologien im Patientendaten-Schutzgesetz ist dabei ausdrücklich zu begrüßen.
            Aufgrund der hohen Bedeutung von Terminologien und Nomenklaturen für eine sek-
            torübergreifende, vernetzte Versorgung, fordert der bvitg ein weiterführendes Gesetz,
            dass die rechtliche und organisatorische Grundlage für eine transparente Einführung
            und Verwendung von internationalen Terminologien in Deutschland vorsieht. Der
            Gesetzgeber sollte die Einführung und Nutzung von internationalen Standards jedoch
            stehts im Einklang und unter Berücksichtigung laufender europäischer Initiativen, z.B.
            der Connecting Europe Facility (CEF), der Empfehlungen zu interoperablen Patien-
            tenakten auf Basis eines europäischen Austauschformats und Horizon Europe 2020,
            vorantreiben.

            www.bvitg.de

                                                                                    Mehr erfahren?
                                                                                    www.rvc-medical-it.de
                                                                                    Tel.: +49 (0) 76 14 01 60-0
               Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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