Page 43 - KrankenhausITJournal_Ausgabe062020
P. 43
Harmonisierung rechtlicher und
regulatorischer Rahmenbedingungen XXX
Der Entwurf nimmt Bezug auf die Herausforderungen eines extrem fragmentierten
Datenschutzrechts sowie die ebenso uneinheitliche Auslegung der entsprechenden Vor-
gaben. Der Feststellung dieser Problematik folgen jedoch keine konkreten Konzepte
für deren Behebung. Aus diesem Grund fordert der bvitg die Erstellung eines nachvoll-
ziehbaren und überprüfbaren Zeitplans, der konkrete Schritte auf dem Weg zu einem
homogenen Datenschutzrecht auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene skizziert. Des RVC CLINICAL REPOSITORY
Weiteren fehlt es bislang an eindeutigen rechtlichen und regulatorischen Leitplanken DAS VNA MIT
für die Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten. Dieser
Umstand und die daraus resultierende Unsicherheit schlagen sich in Zurückhaltung INTELLIGENTEM
nieder, was das Teilen von Daten mit Dritten angeht. Um die Bildung und Verstetigung
von abgegrenzten Datensilos zu verhindern, braucht es deshalb auch eine Vereinheitli- DATENIMPORT
chung der Rechtsgrundlagen in diesem Bereich. Ohne eine konkrete Darstellung, was
der Gesetzgeber unter „anonymisierten Daten“ versteht, ist die an sich berechtigte Wei- Der sichere und smarte Weg aller
tergabe jener Daten erheblich eingeschränkt. Zudem wird die Erfüllung des Aufgaben- Daten in die richtige Patientenakte auf
spektrums des oben erwähnten „Zukunftsfähigen Forschungsdatenzentrums“, zu dem dem RVC Clinical Repository bietet
Datenstrategie für das u.a. auch die Anonymisierung und Pseudonymisierung von Gesundheitsdaten gehören signifikanten Mehrwert für die Patien-
tenaufnahme, Verwaltung, Diagnose
soll, ohne rechtlich bindende Vorgaben negativ beeinflusst. Dies führt zu einer signi-
Gesundheitswesen fikanten Benachteiligung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Deutschland und Behandlung.
im Wettbewerb mit anderen Ländern hinsichtlich der Optimierung sowohl der medi-
EINLESEN ODER SCANNEN +
zinischen Versorgung als auch der einschlägigen Forschung. Der bvitg regt deshalb die
Gründung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern KATEGORISIEREN VIA OCR,
aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren relevanten Stakeholdern, zum Beispiel Auf- BAR- ODER QR-CODES
sichtsbehörden, an, die sich mit der Ausarbeitung praxisnaher Handlungsempfehlun-
gen bzw. Leitfäden befasst, um zumindest eine gewisse Rechtssicherheit zu erreichen. EINDEUTIGE IDENTIFIKATION
AUTOMATISCHE ZUORDNUNG
Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Einführung
internationaler Terminologien ZUR RICHTIGEN PATIENTENAKTE
Daten können nur sinnvoll genutzt werden, wenn sie in strukturierter und interope- ZEIT- + KOSTENSPAREND
rabler Form vorliegen. Zur Herstellung von syntaktischer und semantischer Intero- SICHER + TRANSPARENT
perabilität hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits mehrere Gesetze auf
den Weg gebracht. Die Neuregelung zur Einführung internationaler Terminologien
und Ontologien im Patientendaten-Schutzgesetz ist dabei ausdrücklich zu begrüßen.
Aufgrund der hohen Bedeutung von Terminologien und Nomenklaturen für eine sek-
torübergreifende, vernetzte Versorgung, fordert der bvitg ein weiterführendes Gesetz,
dass die rechtliche und organisatorische Grundlage für eine transparente Einführung
und Verwendung von internationalen Terminologien in Deutschland vorsieht. Der
Gesetzgeber sollte die Einführung und Nutzung von internationalen Standards jedoch
stehts im Einklang und unter Berücksichtigung laufender europäischer Initiativen, z.B.
der Connecting Europe Facility (CEF), der Empfehlungen zu interoperablen Patien-
tenakten auf Basis eines europäischen Austauschformats und Horizon Europe 2020,
vorantreiben.
www.bvitg.de
Mehr erfahren?
www.rvc-medical-it.de
Tel.: +49 (0) 76 14 01 60-0
Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
043