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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.
Stärkung der unternehmerischen Vorsorgepflichten
Betreiber Kritischer Infrastrukturen werden verpflichtet, Sys- Autoren: Vorstände des Bundesverbandes der
teme zur Angriffserkennung einzusetzen. Über eine Änderung Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter e.V.:
im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung gilt diese
Pflicht auch für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und
Energieanlagen.
Die bereits für Betreiber Kritischer Infrastrukturen gelten-
den Meldepflichten gelten künftig auch für Unternehmen, die
von besonderem öffentlichen Interesse sind wie Unternehmen
der Rüstungsindustrie und Verschlusssachen-IT, Unternehmen,
die wegen ihrer hohen Wertschöpfung eine besondere volks-
wirtschaftliche Bedeutung haben sowie Unternehmen, die der
Regulierung durch die Störfallverordnung unterliegen.
Auswirkung auf die Krankenhäuser:
Das Gesundheitswesen ist sicherlich von besonderem Inter-
esse. Daher wird das Meldewesen entsprechende Ressourcen
(Zeit, Personal, Wissen, Technik etc.) benötigen. Aus Sicht des
Verbandes benötigt ein gutes Meldewesen als Grundlage gutes
Servicemanagement, z.B. nach ITIL oder ISO 270XX, welches
alle Informationen sammelt und nach entsprechenden Regeln Horst-Dieter Beha, Vorsitzender Reimar Engelhardt,
notwendige Entscheidungen ableitet oder empfiehlt. Stellvertretender Vorsitzender
Stärkung der staatlichen Schutzfunktion
Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes
kritischer Komponenten, für die eine Zertifizierungspflicht
besteht. Zudem werden die Bußgeldvorschriften neu gefasst. Im
Telekommunikationsgesetz wird erstmals eine Zertifizierungs-
pflicht für kritische Komponenten in Telekommunikationsnet-
zen eingefügt.
Die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung trägt
der Einführung der kritischen Komponenten im BSI-Gesetz
Rechnung.
Auswirkung auf die Krankenhäuser.
Das Bußgeld orientiert sich in Zukunft an europäischen Rah-
menbedingungen. Damit ändert sich das Strafmaß von heute
100 T€ auf mehrere Millionen €, wie bei der DSGVO.
Weiterhin kann das BSI bestimmen, dass der Einsatz
bestimmter Hersteller als kritisch gesehen wird. In diesen Fall
muss die Auswirkung auf die kritische Dienstleistung der medi- Lars Forchheim, Beisitzer Helmut Schlegel,
zinischen Versorgung betrachtet werden. Sicherlich empfiehlt Kooperationsbeauftragter
sich in solchen Fällen ein Wechsel des Herstellers, was im Falle
eines KIS erhebliche Ressourcen benötigen dürfte.
Quelle: www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfah-
ren/DE/entwurf-zweites-it-sicherheitsgesetz.html
www.kh.it.de
Krankenhaus-IT Journal 1 /2021
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