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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.
Stellungnahme des Bundesverbandes der
Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter KH-IT e.V.
zur finalen Fassung der Förderrichtlinie zum KHZG
Für die kurze Zeit zwischen Kommentierung und Veröffentlichung der
finalen Fassung der Förderrichtlinie wurden erfreulich viele Änderungswünsche
aufgenommen und berücksichtigt.
Der tiefere Blick in die Förderrichtlinie etwaige höhere Personalkosten und Auf- Die Vision, die hinter dem KHZG und
zeigt aber leider nach wie vor, dass zahl- wände für externe Beratung. der Förderrichtlinie steckt ist absolut
reiche der MUSS-Anforderungen aus der Nach dem Förderzeitraum hat dann begrüßenswert. Allerdings fehlt jeder
Förderrichtlinie für eine beträchtliche die Digitalisierung das Krankenhaus so Ansatz, der es den sehr unterschiedlichen
Anzahl an Krankenhäuser schlichtweg stark in seiner Effizienz verbessert, dass Häusern ermöglichen würde eine Stra-
nicht erfüllbar sind, bzw. derzeit keine die deutlich höheren Betriebskosten tegie aus dem jetzigen wenig digitalen
technische Lösung zur Verfügung steht. locker getragen werden können? Das Zustand hin zu einer sinnvollen Digita-
Nach wie vor gilt - die geforderte ver- wird wohl kaum Realität werden. Natür- lisierung zu entwickeln, dessen Zielset-
netzte schöne digitale Welt existiert bei lich bedeutet die stärkere IT-Unterstüt- zung vollem die Steigerung von Effektivi-
uns in der jetzigen Zeit im Krankenhaus zung der Prozesse im Krankenhaus auch tät und Effizienz und dem Outcome der
leider nur sehr selten. höhere Effizienz – aber das Einsparpo- Krankenversorgung ist und nicht nur der
Und ausgerechnet die KRITIS-Häu- tenzial besteht meist zunächst in der Selbstzweck einer Digitalisierung .
ser sind bei Maßnahmen zur IT-Sicher- Reduktion des Personals, was oft nicht Für die Anbieter von Lösungen für
heit nach wie vor von der Förderung im machbar ist. Im Ergebnis führt die Digi- die Krankenhäuser ist das KHZG eine
Rahmen des KHZG ausgeschlossen. talisierung dann meist zu gleichbleiben- wunderbare Fördermaßnahme. Ob es das
Die deutschen Krankenhäuser lei- den Personalkosten bei gleichzeitig stei- am Ende des Tages auch für die Kranken-
den seit Jahren unter Unterfinanzie- genden IT-Kosten. häuser sein wird, muss sich noch zeigen.
rung, worauf wir bereits im Kommentar
zum Entwurf hingewiesen haben. Die
umfangreiche Expertenbefragung unse-
res Bundesverbands aus dem Jahr 2018 Der Förderrichtlinie fehlt der Bezug zur realen IT-Welt
hat aufgezeigt, dass den IT-Abteilungen der Krankenhäuser
in den damals kommenden fünf Jahren Der hohe Anspruch des KHZG den Einsatz von digitalen Lösungen im Gesund-
(2019 – 2023) mindestens 11,6 Mrd. € heitswesen, insbesondere in den Krankenhäusern durch ein Gesamtbudget von
fehlen, empfehlen wir den Verantwortli- 4,3 Mrd. € spürbar und nachhaltig zu fördern, wird in Teilen durch die Förderrichtlinie
chen immer noch zur Lektüre. konterkariert.
Auch wenn viele Formulierungen Wünschenswert ist, wenn in der Förderrichtlinie konkreter beschrieben worden
angepasst und klarer gestaltet wurden, wäre, nach welchen Kriterien die Entscheidung über die Anträge erfolgen soll. Dies
bleibt der Eindruck bestehen, dass nach wäre eine Chance gewesen, die im Gesetz recht widersprüchlich formulierten Meilen-
wie vor nur bereits stark digitalisierte steine klar darzustellen.
Häuser gefördert werden sollen. In dem Zusammenhang ist auch der Zeitplan zur Vorbereitung fundierter Anträge
In der finalen Fassung wird deutlicher sehr eng. Die notwendigen Meilensteine eigene Bedarfsanalyse, Marktanalyse für ver-
als bisher, dass während der Projektlauf- fügbare Lösungen, Kostenschätzung bis hin zur eigentlichen Antragsformulierung
zeit für einen Zeitraum von längstens drei können nur rudimentär durchlaufen werden. Hier wäre eine Klarstellung über die Aus-
Jahren auch Betriebskosten finanziert wahlkriterien zur Bewilligung von Anträgen wichtig gewesen.
werden können. Auch Lizenzen, die nur Im Gesamtverfahren ist auch der zeitliche Aufwand für Ausschreibungs- und
gemietet werden können, sind darüber Vergabeverfahren (VOL) nicht berücksichtigt. Hier hätte es in der Ausgestaltung der
im Projektzeitraum finanzierbar, ebenso Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben, einfache Vergabeverfahren zuzulassen.
Krankenhaus-IT Journal 1 /2021
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