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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.
ereits im November 1999 haben sichtlich der häuslichen Arbeitsleistung
Bwir uns im Städtischen Klinikum in detailliert geregelt. Die Einrichtung des
Karlsruhe aktiv mit dem Thema Home- alternierenden Telearbeitsplatzes erfolgte
Office, damals unter der Bezeichnung unter Berücksichtigung von arbeitsor-
„alternierende Telearbeit“ beschäftigt. ganisatorischen und Kosten/Nutzen-
Anlass hierzu war das Arbeitsverhält- Gesichtspunkten.
nis mit Henrike Kowarik, Fachtierärztin So wurde festgelegt, dass nur eigen-
für Informationstechnologie, die wir für ständig und eigenverantwortlich durch-
die Stelle der Fachbereichsleiterin für führbare Tätigkeiten, die konkret mess-
Medizinische Informationssysteme, spä- bare Ergebnisse haben und die keine
ter als Bereich Medizinisches Informati- Beeinträchtigung des Dienstbetriebes
onsmanagement bezeichnet, gewinnen durch einen eingeschränkten unmittel-
konnten. Aufgabenschwerpunkt des baren Kontakt zur Dienststelle bedeuten,
ersten Projektes war u. a. die Umsetzung in das häusliche Arbeitsumfeld verlagert
der medizinischen Arbeitsprozesse in werden können. Die Auf- und Verteilung
der interdisziplinären Zentralen Notauf- der Arbeitszeit, deren Erfassung sowie
nahme in eine digitale Fachanwendung. die monatliche Kontrolle durch den
Diese weitgehend papierlose medizini- Vorgesetzten waren ebenso Bestandteil
sche Dokumentation wurde durch die der Nebenabrede wie die Beschreibung
Evaluierung der medizinischen und pfle- der häuslichen Arbeitsstätte hinsichtlich
gerischen Prozesse in den Fachbereichen Anforderungen an die Räumlichkeit, die
Allgemein-, Unfall- und Gefäßchirurgie, technischen Anschlüsse und die Arbeits- Henrike Kowarik, Fachtierärztin für
Informationstechnologie, Ministerium für
Innere Medizin I und II, Neurochirurgie mittel. Wichtige Aspekte des häuslichen Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,
und Neurologie, das anschließende Erar- Arbeitsplatzes waren insbesondere auch Baden Württemberg
beiten von medizinischen Standardpro- die Informations-/Datensicherheit und
zessen sowie den Entwurf der jeweiligen der Datenschutz. Die dienstliche Tätig-
fachspezifischen Anwenderoberflächen keit musste in einem geeigneten Raum beitsplatz, zeitgemäße Arbeitsmittel und
erreicht. Dafür war eine engmaschige im Haus stattfinden, die bereitgestellten Wahrung von Informations-/ Datensi-
Home-Office in Zeiten von Corona – Fachärzten sowie Pflegekräften der Not- Arbeitsmittel durften nicht für private Arbeitsplatzergonomie gelegt werden.
cherheit und Datenschutz auch auf die
und regelmäßige Kommunikation mit
Zwecke genutzt werden, und Daten/
aufnahme erforderlich.
Informationen waren so zu schützen, dass
ist das wirklich eine neue Erfindung? Hintergrund für das Dritte keine Einsicht und/oder Zugriff Wille zur Innovation als
Erfolgsfaktor
nehmen konnten. Das Städtische Kli-
Telearbeitsverhältnis nikum stellte der Mitarbeiterin einen Die erfolgreiche Durchführung des ers-
Hintergrund des Telearbeitsverhältnis- separaten Telefonanschluss sowie eine ten großen Projektes mit alternieren-
ses war, dass die Mitarbeiterin 150 Kilo- E-Mail-Adresse zur Verfügung. In den der Telearbeit erforderte sowohl von
meter vom Städtischen Klinikum Karls- Schlussbestimmungen der Nebenabrede der Leitung der IT-Abteilung, Günter
ruhe entfernt wohnte. Die Regelung der wurde auf die Möglichkeit der ordentli- Gartner, als auch von der medizinischen
alternierenden Telearbeit ermöglichte chen Kündigung gemäß § 53 Abs. 1 und 2 Leitung der Zentralen Notaufnahme,
es, dass sie in der Regel an 2 bis 3 Tagen des Bundesangestelltentarifes zur Been- Dr. Henning Langwara, jetzt Chefarzt
in der Woche die Arbeit in der häusli- digung der alternierenden Telearbeit für Allgemein-, Viszeral-, Unfall- und
chen Arbeitsstätte erbringen konnte und hingewiesen. Sowohl der Betriebsrat als Gefäßchirurgie im Rheinlandklinikum
dadurch sowohl Fahrzeiten als auch Kos- auch der Datenschutzbeauftragte hielten in Dormagen, große Flexibilität und den
ten gespart wurden. eine jährliche Kontrolle auf Einhaltung Willen, neue Wege zu gehen. Dieser Wille
Mittels einer Nebenabrede nach der Vorschriften vor Ort im häuslichen zur Innovation entpuppte sich schließlich
§ 4 Abs. 2 BAT zum Arbeitsvertrag wur- Umfeld für erforderlich. Dabei sollte als Erfolg und das alternierende Telear-
den die Rechte und Pflichten des Arbeit- das Augenmerk neben den Aspekten wie beitsverhältnis wurde über 10 Jahre bis
gebers und der Arbeitnehmerin hin- z. B. separates Arbeitszimmer als Telear- zum Ausscheiden von Henrike Kowarik
Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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