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Betriebskosten im




         Krankenhaus:





         Härtetest nach





         Förderungsende








             Die Betriebskosten im Krankenhaus zu decken,           ie wirtschaftliche Tragfähigkeit der Krankenhäuser ist
                                                                Deine zentrale Frage für die Gesundheitsversorgung in
             stellt eine fortwährende Herausforderung dar,
                                                                Deutschland. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) trägt
             insbesondere nach dem Ende der Förderung           mit einem Volumen von 4,3 Milliarden Euro dazu bei, die
             im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds. Die        Krankenhäuser zu digitalisieren und zu modernisieren. Nach
             Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung     dem Ende des KHZG im Jahr 2024 ist es jedoch unklar, wie
                                                                die Betriebskosten der Krankenhäuser nachhaltig finanziert
             für die Folgekosten ist von entscheidender
                                                                werden sollen.
             Bedeutung, um die Qualität, Wirtschaftlichkeit        Die Förderung des KHZG deckt nicht die gesamten Kosten
             und  Innovation der Gesundheitsversorgung          für die Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser.

             aufrecht zu erhalten. Von Wolf-Dietrich Lorenz     Die Folgekosten, wie zum Beispiel die Wartung und Pflege der
                                                                IT-Systeme, müssen von den Krankenhäusern selbst getragen
                                                                werden.

                                                                Verlängerte Umsetzungsfristen für
                                                                KHZG-Projekte
                                                                Krankenhäuser können Projekte im Rahmen des Krankenhaus-
                                                                zukunftsgesetzes (KHZG) auch nach Ende 2024 abschließen.
                                                                Dazu legten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
                                                                der GKV-Spitzenverband eine „Digitalisierungsabschlags-Ver-
                                                                einbarung“ mit neuem Sanktionskatalog bei Verstößen gegen
                                                                KHZG-Umsetzungsfristen vor. Dies hat sowohl Auswirkungen
                                                                auf das Krankenhausmanagement als auch auf die IT-Strategie
                                                                der Krankenhäuser.
                                                                   Demnach könne KHZG-Projekte auch nach dem ursprüng-
                                                                lichen Enddatum, das im Jahr 2024 lag, abgeschlossen werden
                                                                dürfen. Voraussetzung ist, dass die Projekte bis Ende 2024
                                                                beauftragt werden. 2025 und 2026 müssen die Kliniken die
                                                                Nutzung der verpflichtenden digitalen Projekte nicht nachwei-
                                                                sen; es genügt die Beauftragung der Leistungen.









               Krankenhaus-IT Journal 6 /2023
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