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Christian Teichter, Rechtsanwalt und Senior Associate, SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte
               Christian Teichter ist Rechtsanwalt der Technologiekanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte und auf das
               Datenschutz- und IT-Recht spezialisiert. Er berät vornehmlich Mandanten aus den Bereichen Life Sciences, Biotech, Pharma,
               Wissenschaft & Forschung, Healthcare und eHealth. Hierzu gehören internationale Pharma- und Biotech-Unternehmen
               ebenso wie Start-Ups, Behörden, Forschungsinstitute, Klinikbetreiber, Betreiber Medizinischer Versorgungszentren sowie
               Leistungserbringer wie Krankenversicherungen.



               gebildet wird. Die nationalen Kontakt-  detaillierte Vorgaben zu Sicherheit,   Board oder EDPB bezeichnet) müssen
               stellen werden als „organisatorisches   Vertraulichkeit und zum Schutz der   jedoch noch erhebliche datenschutz-
               und technisches Zugangstor“ bezeich-  Gesundheitsdaten machen.   rechtliche Bedenken ausgeräumt werden.
               net,  welche  den  Austausch  der  perso-  Auf EU-Ebene ist der Startschuss   Der Entwurf stehe im Widerspruch zu
               nenbezogenen elektronischen Gesund-  für die praktische Umsetzung von   anderen Regelungen auf europäischer
               heitsdaten mit allen anderen nationalen   MyHealth@EU bereits gefallen; in   Ebene, etwa dem Data Act und dem
               Kontaktstellen ermöglichen sollen und   einigen EU-Mitgliedstaaten können   Data Governance Act und lasse eine
               die Verbindung zur zentralen Plattform   Rezepte bereits grenzüberschreitend   Abstimmung mit nationalen Regelungen
               für digitale Gesundheit herstellen sol-  eingereicht werden und Ärzt:innen   zum Gesundheitsdatenschutz vermissen
               len. Die zentrale Plattform für digitale   haben bereits Zugriff auf grundlegende   (in Deutschland z.B. zum SGB V oder
               Gesundheit wiederum bezeichnet eine   Patient:innendaten, und zwar in der   zu den Landeskrankenhausgesetzen).
               Interoperabilitätsplattform, die den Aus-  jeweiligen Landessprache. Unter ande-  Außerdem umfasse er Wellness-Apps und
               tausch elektronischer Gesundheitsdaten   rem in Deutschland ist MyHealth@EU   ermögliche so die Erhebung sehr sensib-
               zwischen den verschiedenen nationalen   aber bisher noch nicht verfügbar. Bis   ler Daten dort, wo sie nicht zwingend
               Kontaktstellen ermöglicht.       2025 sollen die beiden zuvor genannten   notwendig sei. Nicht zuletzt bleibe der
                  Mit Hilfe von MyHealth@EU sol-  Dienste im Rahmen von MyHealth@EU   Entwurf hinter dem von der DSGVO
               len personenbezogene Gesundheitsda-  in allen Mitgliedstaaten ausgerollt wer-  garantierten Datenschutzniveau zurück,
               ten sicher, effizient und interoperabel   den.                   da er unklare Rechtsbegriffe und teil-
               zwischen EU-Ländern ausgetauscht                                 weise sehr weitreichende Privilegien für
               werden  können  und  sichergestellt  wer-  III. Ausblick         Akteure des Gesundheitswesens enthalte
               den, dass die Health Care Professionals   Aktuell  befindet  sich  die  EHDS-VO   und insgesamt die Betroffenenrechte zu
               unabhängig vom Versicherungs- und   noch im Entwurfsstadium und muss im   stark einschränke.
               Behandlungsmitgliedstaat Zugriff auf   nächsten Schritt das EU-Parlament und   Natürlich ist  im  Gesetzgebungs-
               die Gesundheitsdaten der von ihnen   vor allem die Fachausschüsse passieren.  prozess durchaus mit Änderungen zu
               behandelten  Patient:innen  erhalten.   Nach Ansicht des europäischen Daten-  rechnen. Für Health Care Professionals
               Die Kommission wird im Wege von   schutzausschusses (ein Zusammen-  macht es aber dennoch Sinn, sich zumin-
               Durchführungsrechtsakten Maßnah-  schluss der datenschutzrechtlichen   dest mit den Grundzügen des Entwurfs
               men für die technische Entwicklung   Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaa-  frühzeitig vertraut zu machen.
               von MyHealth@EU erlassen und dabei   ten, auch als European Data Protection


               Krankenhaus-IT Journal 1 /2023
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