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Christian Teichter, Rechtsanwalt und Senior Associate, SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte
Christian Teichter ist Rechtsanwalt der Technologiekanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte und auf das
Datenschutz- und IT-Recht spezialisiert. Er berät vornehmlich Mandanten aus den Bereichen Life Sciences, Biotech, Pharma,
Wissenschaft & Forschung, Healthcare und eHealth. Hierzu gehören internationale Pharma- und Biotech-Unternehmen
ebenso wie Start-Ups, Behörden, Forschungsinstitute, Klinikbetreiber, Betreiber Medizinischer Versorgungszentren sowie
Leistungserbringer wie Krankenversicherungen.
gebildet wird. Die nationalen Kontakt- detaillierte Vorgaben zu Sicherheit, Board oder EDPB bezeichnet) müssen
stellen werden als „organisatorisches Vertraulichkeit und zum Schutz der jedoch noch erhebliche datenschutz-
und technisches Zugangstor“ bezeich- Gesundheitsdaten machen. rechtliche Bedenken ausgeräumt werden.
net, welche den Austausch der perso- Auf EU-Ebene ist der Startschuss Der Entwurf stehe im Widerspruch zu
nenbezogenen elektronischen Gesund- für die praktische Umsetzung von anderen Regelungen auf europäischer
heitsdaten mit allen anderen nationalen MyHealth@EU bereits gefallen; in Ebene, etwa dem Data Act und dem
Kontaktstellen ermöglichen sollen und einigen EU-Mitgliedstaaten können Data Governance Act und lasse eine
die Verbindung zur zentralen Plattform Rezepte bereits grenzüberschreitend Abstimmung mit nationalen Regelungen
für digitale Gesundheit herstellen sol- eingereicht werden und Ärzt:innen zum Gesundheitsdatenschutz vermissen
len. Die zentrale Plattform für digitale haben bereits Zugriff auf grundlegende (in Deutschland z.B. zum SGB V oder
Gesundheit wiederum bezeichnet eine Patient:innendaten, und zwar in der zu den Landeskrankenhausgesetzen).
Interoperabilitätsplattform, die den Aus- jeweiligen Landessprache. Unter ande- Außerdem umfasse er Wellness-Apps und
tausch elektronischer Gesundheitsdaten rem in Deutschland ist MyHealth@EU ermögliche so die Erhebung sehr sensib-
zwischen den verschiedenen nationalen aber bisher noch nicht verfügbar. Bis ler Daten dort, wo sie nicht zwingend
Kontaktstellen ermöglicht. 2025 sollen die beiden zuvor genannten notwendig sei. Nicht zuletzt bleibe der
Mit Hilfe von MyHealth@EU sol- Dienste im Rahmen von MyHealth@EU Entwurf hinter dem von der DSGVO
len personenbezogene Gesundheitsda- in allen Mitgliedstaaten ausgerollt wer- garantierten Datenschutzniveau zurück,
ten sicher, effizient und interoperabel den. da er unklare Rechtsbegriffe und teil-
zwischen EU-Ländern ausgetauscht weise sehr weitreichende Privilegien für
werden können und sichergestellt wer- III. Ausblick Akteure des Gesundheitswesens enthalte
den, dass die Health Care Professionals Aktuell befindet sich die EHDS-VO und insgesamt die Betroffenenrechte zu
unabhängig vom Versicherungs- und noch im Entwurfsstadium und muss im stark einschränke.
Behandlungsmitgliedstaat Zugriff auf nächsten Schritt das EU-Parlament und Natürlich ist im Gesetzgebungs-
die Gesundheitsdaten der von ihnen vor allem die Fachausschüsse passieren. prozess durchaus mit Änderungen zu
behandelten Patient:innen erhalten. Nach Ansicht des europäischen Daten- rechnen. Für Health Care Professionals
Die Kommission wird im Wege von schutzausschusses (ein Zusammen- macht es aber dennoch Sinn, sich zumin-
Durchführungsrechtsakten Maßnah- schluss der datenschutzrechtlichen dest mit den Grundzügen des Entwurfs
men für die technische Entwicklung Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaa- frühzeitig vertraut zu machen.
von MyHealth@EU erlassen und dabei ten, auch als European Data Protection
Krankenhaus-IT Journal 1 /2023
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