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Healthcare Perspektiven  Weiterentwicklung der Strukturen befördern“, betont AOK-  wortung für die dauerhafte Finanzierung eines Vorrats von


           Die Mindestmengen für bestimmte Operationen und Behand-
                                                            aktuellen Belegungsstände der Kliniken und andere Daten
                                                            müssen allen Akteuren ohne bürokratische Hemmnisse zugäng-
           lungen sehen beide Partner als wichtiges Instrument: „Wirk-
           same Mindestmengen führen zur Umverteilung von Fällen
                                                            lich sein“, fordert AOK-Vorstand Martin Litsch. Die Verant-
           zwischen den Kliniken und können dadurch die notwendige
                                                            Beatmungsgeräten, Schutzkleidung und Arzneimitteln sollte
                                                            in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen, heißt es
           Vorstand Litsch. „Das dient vor allem der Patientensicherheit,
                                                            im Positionspapier. „Große kommunale Krankenhäuser bieten
           aber es schützt auch die begrenzten Personalressourcen.“ Als
           Voraussetzung für die skizzierten Reformen brauche es eine
                                                            sich besonders dafür an, diese Lager effizient zu führen und die
           Neuaufstellung der Investitionskostenfinanzierung durch die   Reservekapazitäten verlässlich vorzuhalten“, so AKG-Vorstand
           Bundesländer. Die Länder sollten auch in Zukunft für die   Bracht. „Das war unsere Rolle in den vergangenen Monaten
           Finanzierung der Basis- und Notfallversorgung verantwortlich   und das spiegelt auch unser Selbstverständnis.“
           sein, aber künftig gezielter eine qualitätsorientierte Leistungs-
           konzentration an geeigneten Standorten fördern. „Hier können   Die Impulsgeber
           auch ergänzende Initiativen des Bundes ansetzen, die aber zu   Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG) ist
           den regionalen Planungszielen passen müssen“, so Litsch.  ein Zusammenschluss von über 20 großen kommunalen Kran-
                                                            kenhäusern aus ganz Deutschland. Mit ihrer herausragenden
           Schulterschluss zwischen Kliniken und AOK        Rolle als Arbeitgeber und Versorger für ihre Region stehen sie
           als „Signal an die Politik“                      für fast zehn Prozent der gesamten stationären Akutversorgung

           Der Schulterschluss zwischen den kommunalen Großkranken-  in Deutschland.
           häusern und der AOK sei auch als Signal an die Politik zu ver-   Der AOK-Bundesverband ist die Interessenvertretung der
           stehen. „Obwohl wir mitunter auch unterschiedliche Interessen   elf AOKs auf Bundesebene. Sie versichern bundesweit mehr als
           haben, sind wir uns einig, dass die strukturellen Probleme im   27 Millionen Menschen, fast ein Drittel der gesamten Bevöl-
           Krankenhausbereich nach der Wahl endlich angegangen wer-  kerung.
           den müssen“, so der AKG-Vorstand. Das betreffe nicht zuletzt
           die Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors.   Quelle: Positionspapier www.aok-bv.de, akg-kliniken.de
           Der medizinisch-technische Fortschritt, so die Überzeugung
           der Großkrankenhäuser, trage dazu bei, dass immer mehr
           Behandlungen auch ambulant durchgeführt werden können.
           „Daher sollten geeignete Standorte in bedarfsgerechte Versor-
           gungseinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit umgewan-
           delt werden. Dafür gibt es international bereits zahlreiche Vor-
           bilder.“ Als Voraussetzungen für diesen Umwandlungsprozess
           fordern AOK und AKG-Kliniken in ihrem Papier ein intersek-
           torales Vergütungssystem für klar definierte Leistungsbereiche
           und einen sachgerechten Ordnungsrahmen mit regionalen
           Vertragsprinzipien. „Versorgungsplanung und Sicherstellung
           sollten sich künftig nicht mehr an Sektorengrenzen, Arztsitzen
           und Bettenzahlen orientieren, sondern an Versorgungsaufträ-
           gen und Leistungskomplexen. Die AOK setzt sich dafür ein,
           dass der nötige organisatorische Rahmen dafür in den Ländern
           geschaffen wird. Als konkrete Lösung haben wir in unserem
           Positionspapier zur Bundestagswahl die sogenannten 3+1-Gre-
           mien vorgeschlagen. Darauf aufbauend kann vor Ort und ori-
           entiert am regionalen Bedarf der Bevölkerung gestaltet werden“,
           sagt AOK-Vorstand Litsch.

           Bundesweites Monitoring-System als
           Konsequenz aus der Pandemie
           Als Konsequenz aus den Erfahrungen der Pandemie sprechen
           sich die Partner zudem für die Etablierung eines allgemei-  Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes:
           nen, bundesweiten Monitoring- und Verteilungssystems zur   „Wirksame Mindestmengen führen zur Umverteilung von Fällen
           Steuerung von Patientinnen und Patienten, Kapazitäten und   zwischen den Kliniken und können dadurch die notwendige Wei-
           Material aus, das in Krisenzeiten aktiviert werden kann. „Die   terentwicklung der Strukturen befördern.“


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