Page 106 - index
P. 106

IT-Sicherheit im Krankenhaus  Das Ergebnis der Risikoermittlung und das festgestellte Restri-  Vorgaben aus der MPBetreibV, ohne dass die Belange der IT-





                                                              Praktischer Betrieb von vernetzten
                                                              Medizinprodukten
           siko muss dem Unternehmer (Krankenhausleitung) zur Über-
                                                              Der Betrieb von MP erfordert wieder die Umsetzung der
           nahme vorgelegt werden.
              In einer Risikoakte werden die Ergebnisse dokumentiert.
                                                              Sicherheit dabei zu kurz kommen dürfen.
           Ein Risikomanager (Kümmerer) verfolgt das Risiko bis zum
                                                                Das Aufspielen von Sicherheitspatchen muss immer in
           Erreichen des gesetzten Ziels, anschließend wird im norma-
           len PDCA - Zyklus die Wirksamkeit der vorgesehenen Maß-
                                                              Freigabe ein patch zu installieren hätte das Erlöschen der
           nahmen überwacht. Interne Audits sind hier ein praktikables   Verbindung mit der Freigabe des Herstellers erfolgen. Ohne
           Werkzeug zur Wirksamkeitskontrolle.                Zulassung des MP zur Folge. Die gemeinsame Installation
                                                              mit anderen Programmen erfordert ebenfalls die Freigabe des
           Beschaffungsprozess                                Herstellers, hier ist immer ein Blick in die Gebrauchsanwei-
           Im praktischen Beschaffungsprozess sollte vom Einkauf initiiert   sung des Herstellers vor dem Kauf von Nutzen.
           eine erste Risikoabschätzung unabhängig vom ausgewählten   Instandhaltungsmaßnahmen von MP sind in den §5 und
           Produkt durchgeführt werden, hieraus können sich wertvolle   7 MPBetreibV geregelt. Hier werden auch die Anforderun-
           Hinweise für die Leistungsbeschreibung der notwendigen   gen an diejenigen definiert, die Instandhaltung ausführen
           Anforderungen ergeben.                             dürfen.
              Nach dem Abschluss des Kaufvertrages vor der Lieferung    
           erfolgt dann die abschließende Risikobewertung.    Zusammenfassung
              Die Installationsvoraussetzungen sind in allen Themenbe-  Die Integration vernetzter Medizinprodukte in den moder-
           reichen zu erfüllen, dazu gehören auch die infrastrukturellen   nen Krankenhausbetrieb wird zunehmend notwendig. Pati-
           Gegebenheiten (Strom, Klima, IT-Vernetzung, etc.).  entensicherheit und IT-Sicherheit müssen dabei immer im
              Vor der Beschaffung ist genau zu prüfen welche unterschied-  notwendigen Umfang berücksichtigt werden.
           lichen Auswirkungen in der Folge notwendig werden, beispiels-  Jede Integration erfordert eine Risikobewertung und hat
           weise wenn das augenscheinlich vergleichbare Gerät als Medi-  einen Anwendungsprozess zur Folge.
           zinprodukt bzw. als Zubehör zum Medizinprodukt angeboten   Die gesetzlichen Grundlagen insbesondere des MP-
           wird (Beispiel: Befundungsbildschirm, etc.).       Rechtes sind komplex, das erfordert kollegiale Zusammenar-
              Hier sind insbesondere Kombinationsmöglichkeiten und   beit aller Beteiligter in den Krankenhäusern.
           Einweisungspflichten zu nennen.
            
           Dokumentation bei der Lieferung
           Bei der Lieferung und Installation bietet sich die Dokumenta-
           tion aller Kenndaten und die Darstellung der Einbindung in
           das vorgesehene Netzwerksegment an.
              Die Erhebung aller Daten gemäß Medizinprodukterecht,
           ergänzt um die notwendigen IT-spezifischen Daten, ist bei der
           Inbetriebnahme vorzunehmen.
              Bei komplexen Installationen ist zunächst in einem Testsys-
           tem zu arbeiten, um mögliche Rückwirkungen auf bestehende
           Systeme rechtzeitig zu erkennen. Dies ist in der späteren Folge
           auch bei Änderungen (Updates, Patches, etc.) erforderlich und   Bild 2: Nationales Medizinprodukterecht mit Sanktionen
           im Ergebnis zu dokumentieren.
              Spätere Änderungen z.B. durch Softwareupdates machen
           ggf. eine neue Einweisung erforderlich.
              Dieser Schulungsprozess ist für alle Medizinprodukte ver-
           bindlich, also auch wenn es sich um „Software als Medizinpro-
           dukt“ handelt.
            





                                                               Bild 3: Risikomanagement und Schutzziele


                                                                                   Krankenhaus-IT Journal 6 /2022
      106
   101   102   103   104   105   106   107   108   109   110   111