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Titelthema
Übersicht zu förderungsfähigen Vorhaben gemäß § 19 KHSFV
Immer wenn Fremdkapital in Anspruch genommen wer- des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) erfolgen muss,
den muss, fallen Zinsen und Tilgungsleistungen an, die aus den werden gerade solche überdurchschnittlich hohen Kosten häu-
Einnahmen des Krankenhauses finanziert werden müssen. Bei fig nur teilweise von den DRGs abgedeckt. Sollte es dafür in
steigenden Zinssätzen sind die wirtschaftlichen Folgen deutlich Zukunft keine gesonderten Fördermittel geben, wird das Kran-
belastender als in der jüngeren Vergangenheit. Es ist daher wich- kenhaus die über den in den DRGs kalkulierten Betriebskosten
tig, bereits heute zu überlegen, ob Investitionen - auch wenn sie nicht vergütet bekommen. Es ist also wichtig, dass insbesondere
aufgrund des KHZG gesondert gefördert werden - langfristig Personalkosten durch geförderte Investitionen nicht unnötig
wirtschaftlich sinnvoll sind. Keinesfalls sollte in unnötig teure aufgebaut werden. Die derzeitige hohe Inflationsrate verstärkt
oder langfristig nicht benötigte Infrastruktur investiert werden. diesen Faktor durch die voraussichtlich schneller als die DRGs
Häufig wird das aufgrund der verlockenden Möglichkeit, För- steigenden Personalkosten.
dermittel zu erlangen, verdrängt.
Wird ein Vorhaben durch Aufnahme eines Darlehens durch Fazit
das Krankenhaus finanziert, können Fördermittel aus dem Spätestens nach Auslaufen des Förderzeitraumes des KHZG
Krankenhauszukunftsfonds bis zur Höhe des Betrags gewährt müssen die Krankenhäuser die Kosten für Folgeinvestitionen
werden, der dem Barwert der in den ersten zehn Jahren nach und zusätzliche Betriebskosten voraussichtlich über die allge-
der Darlehensaufnahme aufzuwendenden Zinsen, Tilgungs- meinen Quellen der dualen Finanzierung decken. Es ist daher
leistungen und Verwaltungskosten entspricht (Förderrichtlinie, auch bei Investitionen, die durch das KHZG gefördert werden,
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TZ 7.2. . Sollte die Nutzungsdauer über diesen zehn Jahren frühzeitig darüber nachzudenken, ob diese Investitionen einen
liegen, ist frühzeitig eine Folgefinanzierung sicher zu stellen. Im langfristigen Nutzen für das Krankenhaus bringen. Moderne
Übrigen dürfte die Barwertregelung in Zeiten steigender Zin- Instrumente der Investitionsrechnung sind hierbei hilfreich
sen eher für die Krankenhäuser einen Vorteil darstellen, da der einzusetzen. Darauf zu setzen, dass der Gesetzgeber auch in
Barwert bei einem niedrigem Zinsniveau höher als bei einem Zukunft weitere Förderprogramme aufsetzen wird, um die
hohem Zinsniveau ist. Krankenhäuser wirtschaftlich zu unterstützen, könnte sich als
Irrtum erweisen.
Betriebskosten
Für das Betreiben der mit den Investitionen geschaffenen oder
erweiterten Strukturen fallen weitere Kosten an. Zu denken 1) Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbe-
ist insbesondere an Personalkosten für knappes, hochqualifi- reich (Krankenhausstrukturfondsverordnung – KHSFV)
ziertes und damit überdurchschnittlich teures Personal. Da 2) Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der
zwar gemäß der dualen Finanzierung die Betriebskosten (Per- Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von
sonal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter) durch die Kran- Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV
kenkassen bzw. die selbstzahlenden Patientinnen und Patien- 3) AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen für allgemein
ten gedeckt werden sollen, dies jedoch in den engen Grenzen verwendbare Anlagegüter
Krankenhaus-IT Journal 6 /2022
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