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Titelthema































       Übersicht zu förderungsfähigen Vorhaben gemäß § 19 KHSFV



              Immer wenn Fremdkapital in Anspruch genommen wer-  des DRG-Systems (Diagnosis Related Groups) erfolgen muss,
           den muss, fallen Zinsen und Tilgungsleistungen an, die aus den   werden gerade solche überdurchschnittlich hohen Kosten häu-
           Einnahmen des Krankenhauses finanziert werden müssen. Bei   fig nur teilweise von den DRGs abgedeckt. Sollte es dafür in
           steigenden Zinssätzen sind die wirtschaftlichen Folgen deutlich   Zukunft keine gesonderten Fördermittel geben, wird das Kran-
           belastender als in der jüngeren Vergangenheit. Es ist daher wich-  kenhaus die über den in den DRGs kalkulierten Betriebskosten
           tig, bereits heute zu überlegen, ob Investitionen - auch wenn sie   nicht vergütet bekommen. Es ist also wichtig, dass insbesondere
           aufgrund des KHZG gesondert gefördert werden - langfristig   Personalkosten durch geförderte Investitionen nicht unnötig
           wirtschaftlich sinnvoll sind. Keinesfalls sollte in unnötig teure   aufgebaut werden. Die derzeitige hohe Inflationsrate verstärkt
           oder langfristig nicht benötigte Infrastruktur investiert werden.   diesen Faktor durch die voraussichtlich schneller als die DRGs
           Häufig wird das aufgrund der verlockenden Möglichkeit, För-  steigenden Personalkosten.
           dermittel zu erlangen, verdrängt.
              Wird ein Vorhaben durch Aufnahme eines Darlehens durch   Fazit
           das Krankenhaus finanziert, können Fördermittel aus dem   Spätestens nach Auslaufen des Förderzeitraumes des KHZG
           Krankenhauszukunftsfonds bis zur Höhe des Betrags gewährt   müssen die Krankenhäuser die Kosten für Folgeinvestitionen
           werden, der dem Barwert der in den ersten zehn Jahren nach   und zusätzliche Betriebskosten voraussichtlich über die allge-
           der Darlehensaufnahme aufzuwendenden Zinsen, Tilgungs-  meinen Quellen der dualen Finanzierung decken. Es ist daher
           leistungen und Verwaltungskosten entspricht (Förderrichtlinie,   auch bei Investitionen, die durch das KHZG gefördert werden,
                 2)
           TZ 7.2. . Sollte die Nutzungsdauer über diesen zehn Jahren   frühzeitig darüber nachzudenken, ob diese Investitionen einen
           liegen, ist frühzeitig eine Folgefinanzierung sicher zu stellen. Im   langfristigen Nutzen für das Krankenhaus bringen. Moderne
           Übrigen dürfte die Barwertregelung in Zeiten steigender Zin-  Instrumente der Investitionsrechnung sind hierbei hilfreich
           sen eher für die Krankenhäuser einen Vorteil darstellen, da der   einzusetzen. Darauf zu setzen, dass der Gesetzgeber auch in
           Barwert bei einem niedrigem Zinsniveau höher als bei einem   Zukunft weitere Förderprogramme aufsetzen wird, um die
           hohem Zinsniveau ist.                            Krankenhäuser wirtschaftlich zu unterstützen, könnte sich als
                                                            Irrtum erweisen.
           Betriebskosten                                    
           Für das Betreiben der mit den Investitionen geschaffenen oder
           erweiterten Strukturen fallen weitere Kosten an. Zu denken   1)    Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbe-
           ist insbesondere an Personalkosten für knappes, hochqualifi-  reich (Krankenhausstrukturfondsverordnung – KHSFV)
           ziertes und damit überdurchschnittlich teures Personal. Da   2)    Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der
           zwar gemäß der dualen Finanzierung die Betriebskosten (Per-  Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von
           sonal, Gebäudeerhaltung, Verbrauchsgüter) durch die Kran-  Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV
           kenkassen bzw. die selbstzahlenden Patientinnen und Patien-  3)    AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen für allgemein
           ten gedeckt werden sollen, dies jedoch in den engen Grenzen   verwendbare Anlagegüter


                                                                                   Krankenhaus-IT Journal 6 /2022
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