Page 36 - index
P. 36

IT-Management  Und was bedeutet das bezogen auf einen IS-







           H-Nachfolger?
               ■ Die Lösung muss zukunftssicher sein und zu wirtschaftlich
              vertretbaren Kosten angeboten werden, die sich im Hinblick
              auf die bestehenden Systeme nicht wesentlich erhöhen dür-
              fen.
               ■ Ein neues Patientenmanagement mit Patientenadministra-
              tion und -abrechnung auf der S/4HANA-Plattform sollte
              vollintegriert im lokalen S/4HANA-System der Kranken-
              häuser bereitgestellt werden können.
               ■ Die Länderspezifika müssen enthalten bleiben, wie z. B. der
              Datenaustausch nach §§301/302 SGB V oder die Anforde-
              rungen an die Telematik-Infrastruktur (TI).
               ■ Die Nachfolgelösung muss eine Migration aus dem existie-
              renden Datenmodell sicherstellen sowie funktionale Mängel
              in der Nutzerfreundlichkeit beheben und es ermöglichen,
              die immer komplexer werdenden Abrechnungsvorschriften   Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen
                                                               & Public Sector: „Aus DSAG-Sicht begrüßen wir Vorhaben
              einfach abzubilden.                              von Partnern, einen Nachfolger für die Branchenlösung IS-H
               ■ Die Schnittstellen des neuen IS-H-Moduls müssen so bereit-  auf S/4HANA zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise
              gestellt werden, dass eine Integration zu jedem beliebigen KIS   könnten viele Kliniken und Krankenhäuser einen komplet-
              – und insbesondere auch zu i.s.h.med mit dem bestehenden   ten Produktwechsel vermeiden.“
              Umfang möglich ist.
               ■ Die diversen Schnittstellen zu Drittsoftware-Lösungen, wie z.
              B. für die Kodierunterstützung, das Reklamationstool, OPS-
              Collector, Datenträgeraustausch §301/302 und DALE-UV
              müssen weiter ohne großen Zusatzaufwand zu bedienen sein.
               ■ Die gesetzlichen Anforderungen, z.B. der PPUGV, PPRL,
              PPR2.0, QS-Dokumentation, die nicht nur das Modul IS-H
              betreffen, müssen von KIS-Herstellern bereitgestellt werden.
              Hier muss es eine enge Verzahnung von administrativen und
              klinischen Prozessen geben, so wie sie heute zwischen den
              Modulen IS-H und i.s.h.med besteht. Zudem ist sicherzustel-
              len, dass die Entwicklungskapazitäten ausreichen, um gesetz-
              liche Anforderungen zeitnah umzusetzen.
               ■ Die Lösung muss Plausibilitätsprüfungen und Logiken, wie z.
              B. Ausschlüsse in Abhängigkeit der erfassten Daten, einfach
              und kundenindividuell abbilden.
               ■ Krankenhäuser und Kliniken sind heute von IS-H in Form
              von Customizing/BAdIs eine Flexibilität gewöhnt, die durch
              Kundenerweiterungen auch bei einer Nachfolgelösung gege-  Michael Pfeil, DSAG-Arbeitskreissprecher Healthcare:
              ben sein sollte. Dies ist vor dem Hintergrund wichtig, dass   „Der personelle und monetäre Aufwand ist bei
              es viele Abrechnungsformen gibt und Standards hier eher   entsprechenden Projekten erheblich.“
              Wunschvorstellungen sind.
            
           Damit die Anforderungen der Anwender:innen frühzeitig gehört
           werden, steht die DSAG bereits im Austausch mit den relevanten
           Herstellern und deren Partnern, um tragfähige Lösungen für die
           neu entstandenen Herausforderungen zu identifizieren.
              Dabei greift die Interessenvertretung auf das Know-how zahl-
           reicher  Anwender:innen  zurück  und  nimmt  einmal  mehr  die
           Rolle als Lieferant größtmöglichen Wissens aus der Praxis ein.


                                                                                   Krankenhaus-IT Journal 6 /2022
      36
   31   32   33   34   35   36   37   38   39   40   41