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Status quo – Förderung und Forderung

                                                                 Mit dem Ziel, die gravierenden Digitalisierungslücken in der
                                                                hiesigen Krankenhauslandschaft zu schließen und die digitale
                                                               Transformation zu beschleunigen, wurde am 3. Juli 2020 das
                                                                ‚Zukunftsprogramm Krankenhaus‘ beschlossen. Über den
                                                                Krankenhauszukunftsfonds wurden 4,3 Mrd. Euro bereitgestellt,
 KHZG: Ein Spannungsfeld                                        wovon 3 Mrd. vom Bund und 1,3 Mrd. von den Ländern

                                                                stammen. Diese Fördermittel können über 11 definierte
                                                                Fördertatbestände zur Modernisierung von Notfallkapazitäten,
                                                               Verbesserung der digitalen Infrastruktur in der internen und
 zwischen digitalen Nutzeneffekten                              Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightech-
                                                                sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation,

                                                                Medizin, Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der
                                                                Krankenhäuser verwendet werden. Dabei hat der Gesetzgeber
                                                                mit einer Umsetzungspflicht sowie der korrespondierenden
 und Kostensteigerung                                           Fördertatbestände 2 bis 6 vorgegeben. Demnach sind alle
                                                                Pönalenregelung bereits eine initiale Priorisierung der

                                                                Häuser verpflichtet, sämtliche MUSS-Kriterien der FTB 2 bis
                                                                6 ungeachtet der bewilligten Fördermittel zu erfüllen, um keine
                                                                Digitalisierungsabschläge (bis zu 2 % des Rechnungsbetrages
                                                                für jeden voll- und teilstationären Fall) zu riskieren – und
                                                                natürlich, um die Förderfähigkeit zu wahren.
                                                                     Zur Vermeidung einer Gefährdung der Förderfähigkeit
                                                                müssen die Krankenhäuser ergänzend zu den MUSS-Kriterien
                                                                zwingend die Einhaltung von § 19 Abs. 2 und 3 KHSFV
                                                                sicherstellen. Dies schließt auch eine Fördermittel konforme
                                                                Beschaffung unter Berücksichtigung des Vergaberechts und
                                                                landesspezifischer Regelungen ein. Weichen die Maßnahmen
                                                                von den originären Anträgen ab, ist die Notwendigkeit von
                                                                Änderungsanzeigen zu prüfen. Diese sind ggf. dem Land
                                                                zur Weiterleitung an das Bundesamt für Soziale Sicherung
                                                                vorzulegen, das dann über die Förderfähigkeit der jeweiligen
                                                                Änderung entscheidet.
                                                                 
               Krankenhaus-IT Journal 6 /2023
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