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Titelthema
Schließlich zeichnete sich bereits im vergangenen Service, Support, IT-Wartung und Sicherheit und belasten
Jahr ab, dass der Zeitrahmen zur Umsetzung nicht mehr die ohnehin strapazierten Budgets zusätzlich. Damit das
zu halten ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nicht zu existenziellen Schieflagen der Einrichtungen führt,
(DKG) und der GKV-Spitzenverband haben daher eine und die digitale Transformation auch nach dem KHZG
Vereinbarung zur Fristverlängerung und zur Umsetzung der von den Häusern vorangetrieben werden kann, ist hier der
Digitalisierungsabschläge (2) vorgelegt. Die Fristverlängerung Gesetzgeber gefordert. Denkbar wäre beispielsweise eine
sieht vor, dass KHZG-Projekte auch nach dem ursprünglichen Förderinitiative in Form eines „KHZG 2.0“ oder eine mögliche
Enddatum 2024 abgeschlossen werden können. Voraussetzung Ausweitung und Neustrukturierung der Förderung aus dem
ist, dass die Versorgungseinrichtung Projekte bis Ende 2024 Krankenhausstrukturfonds II. Die Mittel aus dem Fonds werden
beauftragen. bislang, auch aufgrund des komplexen Antragsverfahrens, nur
Im Zuge der Fristverlängerung tritt außerdem ein neues in geringem Umfang abgerufen.
Bewertungskonzept in Kraft, das sich nach den Faktoren „Ver- Darüber hinaus sollte die Politik einen Paradigmenwechsel
fügbarkeit“ und „Nutzen“ ausrichtet. In den Jahren 2025 und anstreben: Weg von Sanktionen, hin zu einer Förderung von
2026 müssen die Kliniken den Einsatz der verpflichtenden digi- Häusern, die die Anforderungen des KHZG an Verfügbarkeit
talen Projekte nicht nachweisen, es genügt eine entsprechende und Nutzung vollständig erfüllen. Nur so können Innovations-
Beauftragung, da das Bewertungsverhältnis auf 100 Prozent projekte nachhaltig gefördert und umgesetzt werden.
Verfügbarkeit und 0 Prozent Nutzen festgesetzt wurde. Um
anschließend Pönale zu vermeiden, müssen Krankenhäuser bis Ganzheitliche Strategien statt Insellösungen
zum 31.12.2027 nachweisen, dass die Projekte in den Fördertat- Neben den politischen Rahmenbedingungen gibt es durchaus
beständen 2 bis 6 zu mindestens 60 Prozent genutzt werden. Im Maßnahmen, die die Krankenhäuser selbst ergreifen können,
Jahr 2028 liegt der Nutzungsgrad bei 70 Prozent und in den Jah- um auch nach dem Ende des KHZG gut aufgestellt zu sein.
ren 2029 bis 2031 muss ein Einsatz von mindestens 80 Prozent Entscheidend ist vor allem die strategische Ausrichtung, die in
nachgewiesen werden, um Sanktionen von bis zu 2 Prozent auf Form einer Digitalisierungsstrategie und einer daraus abgeleite-
jeden stationären und teilstationären Fall zu vermeiden. ten IT-Strategie erfolgen sollte. Beide müssen im Einklang mit
der Unternehmens-/ Medizinstrategie stehen, um auf Basis der
Die Politik ist in der Pflicht! individuellen Ausgangssituation die sinnvollsten und nachhal-
Die Fristverlängerung des KHZG ist zu begrüßen und verschafft tigsten Initiativen ableiten zu können. Im Sinne strategischer
vielen Krankenhäusern Luft. Allerdings ändert sie bisher nichts Synergien sind die folgenden Fragen entscheidend:
an den Regelungen zur Refinanzierung der Betriebskosten ■ Welches medizinische Leistungsportfolio bieten wir
für die im Rahmen des KHZG angeschafften Systeme. Es zukünftig an?
zeigt sich: Die Fristverlängerung ist noch nicht der Weisheit ■ Welche digitalen Lösungen können das Portfolio flankie-
letzter Schluss. Es bleibt unklar, wie Kliniken die Folgekosten rend unterstützen, um das medizinische Leistungsportfolio
nach Ablauf des Förderzeitraums refinanzieren können. Mit in möglichst hoher Qualität umzusetzen?
zunehmender Digitalisierung steigen aber auch die Kosten für ■ Sind die digitalen Lösungen mit den vorhandenen IT-
Ressourcen prozessual, personell und technisch abbildbar?
Krankenhaus-IT Journal 6 /2023
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