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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.
Die Bestätigungen der Anträge über die verschiedenen MUSS-Kriterien der Förderrichtlinie wurde bereits nach 2027
Wege der Bundesländer an den Bund und zurück dauern mal verschoben. Dann wird allerdings auch die Nutzung der mit
wenige Monate, aber auch mal Jahre bis teilweise ins Jahr den KHZG-Mitteln geschaffenen neuen Möglichkeiten für die
2024. Dabei begleitete alle Häuser die Frage des Risikos, vor Sanktionierung herangezogen. Ein nicht genutztes oder nicht
dem Förderbescheid mit den Umsetzungen anzufangen. Auf nutzbares Patientenportal kann beispielsweise nicht vor den
eigenes Risiko ging immer. entsprechenden Kürzungen der Entgelte schützen.
Durch die Förderungen waren alle Häuser zur
Ausschreibung gezwungen bzw. mussten sich mit dem Thema Das Ende ist nah!?
auseinandersetzen. Eine Ausschreibung bedeutet im Groben Auch wenn das KHZG mit seinen Bestimmungen langsam
immer: seinem Ende entgegen siecht, die Digitalisierung der
■ Auftragsschätzung / Umsetzungsidee Krankenhäuser muss und wird weitergehen. Aber zu den
■ Leistungsverzeichnis bzw. Vertragsmuster Vorschriften des KHZG kamen zwischenzeitlich noch
■ Vergabeart bzw. Vergabeform einige weitere „Hürden“ ins Spiel: das KHVVG als neueste
■ Fristen und Verhandlungen Entwicklung, aber auch steigende Anforderungen an die
■ Vergabe und Vergabeakte IT-Sicherheit durch NIS 2 – um nur einige wenige Beispiele
zu nennen.
Nach der Vergabe war die Lieferung von Software, So wirkt die aktuelle Situation doch eher wie ein Indiana
Dienstleistung und Hardware einerseits durch die begrenzten Jones Film: wir starten in ein „neues“ Abenteuer. Zu Beginn
Ressourcen oder die Nachwirkungen von und mit Corona standen die meisten Häuser vor der Elektronifizierung
geprägt. (Papier in den Rechner zu bekommen). Jetzt sind die meisten
Auch das Bürokratiemonster wollte gefüttert werden: elektronifiziert, nun geht es in die Digitalisierung und damit
so wurde jährlich Februar ein Zwischenstandsbericht die kontinuierliche Unendlichkeit der Optimierung.
benötigt. Der eine oder andere hat es auch schon bis zum
Mittelverwendungsnachweis und damit zum Abschluss des
geförderten Vorhabens geschafft.
Mitte 2024 wurde dann die zweite Runde des Digitalradar
gestartet, das Ergebnis steht Ende 2024 noch aus. Sicherlich
sind wir der 100 % Marke ein deutliches Stück näher
gekommen, haben aber immer noch etwas Luft dahin.
Der „Zwischenstatus“ Ende 2024 zeigt, dass viele Häuser
noch in der Vergabe bzw. Umsetzung sind. Die Bundesländer
haben auf die Verzögerungen reagiert und haben entweder
den Förderzeitraum verlängert oder begnügen sich mit der
Beauftragung der geplanten Vorhaben bis Ende 2024.
Die wirklichen Effekte aus den Umsetzungen werden
allerdings erst ein oder zwei Jahre nach Prozessanpassung
wirken. Zahlreiche Organisationen haben die Transformation
noch vor sich. Die finanzielle Situation in den Häusern hat sich
allerdings nicht gebessert.
Die Förderrichtlinie hatte das Zieldatum 31.12.2024. Auf
operativer Ebene wurde der Zeitraum implizit oder explizit
über diesen Termin hinaus verlängert. Auch die ursprünglich Lars Forchheim, stv. Vorsitzender des KH-IT Bundesverband
ab 2025 vorgesehene Sanktionierung der nicht erledigten der Krankenhaus IT - Leiterinnen/Leiter e.V.
Krankenhaus-IT Journal 1 /2025
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