Page 66 - KrankenhausITJournal_Ausgabe062020
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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.






           Stellungnahme des Bundesverbands



           der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter KH-IT e.V.



           zum Entwurf der Förderrichtlinie zum KHZG













               er tiefere Blick in die Förderrichtlinie zeigt – nicht völ-  Der Praxisbezug der Autoren und ihrer Berater lässt leider sehr
           Dlig überraschend – dem Praktiker, dass die Autoren eine   zu wünschen übrig. Eine Hospitation in der Krankenhaus-IT
           recht klare Vorstellung vom digitalen Krankenhaus der Zukunft   würden wir sehr begrüßen und natürlich unterstützen – in der
           haben. Leider scheint dabei der Blick in die Realität verloren   Hoffnung, besser vermitteln zu können, wo die eigentlichen
           gegangen zu sein.                                Hindernisse für die Digitalisierung der Krankenhäuser liegen.
                                                              
           Im Ergebnis sind die Pflicht-Anforderungen in den Fördertatbe-  Der Förderrichtlinie fehlt der Bezug zur realen IT-Welt der
           ständen oftmals nicht erfüllbar. Die geforderte vernetzte schöne   Krankenhäuser, damit werden die Digitalisierungsziele des
           digitale Welt existiert im Krankenhaus leider nur sehr selten.  KHZG gefährdet.
                                                             
           Die deutschen Krankenhäuser leiden seit Jahren unter kras-  Der hohe Anspruch des KHZG, den Einsatz von digitalen
           ser Unterfinanzierung, in einer umfangreichen Studie unseres   Lösungen im Gesundheitswesen, insbesondere in den Kranken-
           Bundesverbands haben wir bereits 2018 nachgewiesen, dass den   häusern durch ein Gesamtbudget von 4,3 Mrd. € spürbar und
           IT-Abteilungen in den kommenden fünf Jahren mindestens 11,6   nachhaltig zu fördern, wird in großen Teilen durch die Förder-
           Mrd. € fehlen.                                   richtlinie konterkariert.
                                                             
           Die Förderrichtlinie setzt mit dem KHZG daher auf einem   Wünschenswert  ist, wenn  in  der  Förderrichtlinie  konkreter
           Stand auf, der für die meisten Häuser nicht existiert. Damit steht   beschrieben wird, nach welchen Kriterien die Entscheidung über
           die Förderrichtlinie auch im krassen Widerspruch zu den mit   die Anträge erfolgen soll. Dies wäre eine Chance gewesen, die
           dem Gesetz veröffentlichten Kommentaren, die dem Verdacht,   im Gesetz recht widersprüchlich formulierten Meilensteine klar
           dass nur bereits stark digitalisierte Häuser gefördert werden sol-  darzustellen.
           len, entschieden widersprochen haben.             
                                                            In dem Zusammenhang ist auch der Zeitplan zur Vorbereitung
           Das größte Manko sind die mit dem Gesetz nicht abgedeckten   fundierter Anträge sehr eng. Die notwendigen Meilensteine
           künftigen Betriebskosten (z.B. Wartung, personelle Aufsto-  eigene Bedarfsanalyse, Marktanalyse für verfügbare Lösungen,
           ckung, laufende Software-as-a-service-Kosten). Dies kann dazu   Kostenschätzung bis hin zur eigentlichen Antragsformulierung
           führen, dass die Lösungen nicht langfristig betrieben werden.   können nur rudimentär durchlaufen werden. Hier wäre eine
           Damit dürfte das Ziel einer nachhaltigen Digitalisierung des   Klarstellung über die Auswahlkriterien zur Bewilligung von
           Gesundheitswesens, insbesondere der Krankenhäuser, nicht   Anträgen wichtig.
           erreicht werden.                                  
                                                            Im Gesamtverfahren ist auch der zeitliche Aufwand für Aus-
           Unter diesen Rahmenbedingungen rechnen wir nicht mit einer   schreibungs- und Vergabeverfahren (VOL) nicht berücksichtigt.
           grundsätzlichen Revision der Förderrichtlinie, auch wenn dies   Hier hätte es in der Ausgestaltung der Förderrichtlinie die Mög-
           die einzig richtige Maßnahme wäre.               lichkeit gegeben, einfache Vergabeverfahren zuzulassen.
                                                             




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