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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.
Stellungnahme des Bundesverbands Der Entwurf der Förderrichtlinie für das KHZG wurde einem
der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter KH-IT e.V. erfreulich großen Kreis an Verbänden und Einrichtungen zur
Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die sehr kurze Zeit
zum Entwurf der Förderrichtlinie zum KHZG zur Kommentierung und die ebenfalls sehr kurze Zeit zur
Einarbeitung dieser Rückmeldungen lässt allerdings leise
Zweifel am Sinn der Aktion aufkommen.
Weiterhin sind einerseits die je Fördertatbestand beschriebenen In der Folge werden diese Häuser durch die bereits angekündig-
MUSS-Kriterien in ihrer Zielrichtung und ihrem Zweck nach- ten Malus-Regelungen in weiter schwierige wirtschaftliche Fahr-
vollziehbar, andererseits engen die Vorgaben die freie Ausge- wasser geraten, ihnen wird die Insolvenz und ggf. Schließung
staltung im Sinne einer Krankenhaus-individuellen Umsetzung drohen. Oder bedeutet KHZG nur Zukunft für die mittleren
erheblich ein. Es ist nicht zielführend und nicht sachdienlich, und großen Häuser?
wenn neben der Zielbeschreibung auch bereits der Weg, sowie
konkrete Werkzeuge vorgegeben sind. Auch lässt sich vermuten, dass die Krankenhäuser offensichtlich
Druck auf ihre jeweiligen Anbieter aufbauen sollen, damit diese
Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob die geforderten Funk- ihre Produkte weiter entwickeln. Dies dürfte allerdings nur von
tionalitäten auch bereits am breiten Markt verfügbar sind. Es mäßigem Erfolg sein, da der KIS-Markt und somit die Anbieter
dürften noch einige Module in den genutzten Standardsoft- überschaubar sind. In der Konsequenz kann es bedeuten, das
warelösungen fehlen. Alternative Softwarelösungen sind meist jeweils bereits genutzte KIS in Frage zu stellen und sich mit
nur schwer und mit Brüchen im Datenfluss umsetzbar und einem Wechsel der Lösung zu beschäftigen, was aber zeitlich
somit oft nicht praxistauglich. und auch finanziell den Rahmen des KHZG sprengt.
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass sich in den MUSS-Krite- Die Rolle der zu beauftragenden IT-Dienstleister sehen wir
rien Anforderungen wiederfinden, die in der Theorie durchaus kritisch. Ihnen wird im Rahmen der Nachweispflicht eine ent-
Sinn ergeben, die in kleinerem Umfang in Pilotprojekten auch scheidende Rolle eingeräumt. Damit steuern sie wesentlich mehr
als Prototyp umgesetzt wurden, die aber bisher in der Praxis die Inhalte der Förderanträge als es dem Krankenhaus möglich
keine oder noch keine Rolle spielen. Meist sind die Lösungsan- ist. Aufgrund der Schulung der Dienstleister ab Anfang 2021
bieter selbst noch nicht in der Lage, die Funktionen zu liefern. verzögert sich die Antragstellung um einen weiteren Zeitraum.
Weiterhin werden in den MUSS-Kriterien Funktionen gefordert, Auf einige Aspekte soll in der kritischen und konstruktiven
bei denen bereits heute klar ist, dass es hierfür Verfahren und Betrachtung nachfolgend näher eingegangen werden.
Funktionen auf Basis der Telematikinfrastruktur geben wird.
Der Großteil der MUSS-Kriterien für die geforderten Patien-
Es ist zu befürchten, dass sich kleine und mittlere Häuser wenig tenportale könnte die Überschrift „Telematikinfrastruktur“ tra-
bis gar nicht an der Beantragung der Fördermittel beteiligen gen. Warum sollen hier Redundanzen aufgebaut werden? Das ist
wollen oder können, obwohl sie meist aufgrund der fehlen- nicht nur organisatorisch und technisch widersinnig, sondern
den Investitionsmittelbereitstellung in den letzten Jahren den auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Dazu zählen beispielsweise
größten Bedarf an Unterstützung in der Digitalisierung haben das Hochladen sowie die Bereitstellung von Dokumenten vom/
dürften. für den Patienten. Dies wird die TI-ePA künftig abbilden. Des-
halb sollte hier eher auf deren Integration in die Portale verwie-
sen werden.
Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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