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Der Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen / Leiter e. V.
Weiterhin werden digitale Aufklärungsbögen und -filme gefor- Mehrfach wird in den Fördertatbeständen auf die Übernahme
dert. Hier sollte bekannt sein, dass die Abrechnungsmodelle und sogar die Bereitstellung von Daten der Smart-Devices und
überwiegend nach einem on-demand-Bezahlverfahren laufen, Wearables der Patienten verwiesen.
also pro Bogen und Film zu zahlen ist. Diese Kosten sind nach
der Projektzeit nicht mehr über die Fördermittel refinanziert, Dies ist kritisch zu sehen. Hier ist generell die Validität und
können sich aber bei einem Haus mittlerer Größe auf einen somit die Relevanz hinsichtlich der Nutzung im weiteren medi-
jährlichen 6-stelligen Betrag summieren. Dieser Grund könnte zinischen Prozess in Frage zu stellen. Nur MDR-/ MPG-zertifi-
ebenfalls dazu führen, dass für Portale nur wenige Anträge zierte Lösungen mit standardisierten Schnittstellen dürften hier
gestellt werden. die nötige Sicherheit für den Arzt geben, sich auf diese Daten
verlassen zu können.
Ein weiterer Punkt. Warum soll zwingend in der Pflegedoku-
mentation mittels Spracherkennung gearbeitet werden? Damit einher geht auch ein gravierendes IT-Sicherheitsproblem,
das sich nur schwerlich lösen lässt: Fremde Geräte müssen an
Das Ziel einer zeit- und ortunabhängigen Dokumentation kann die Infrastruktur des Krankenhauses angeschlossen werden. Das
auch über innovative, app-basierte Lösungen auf Tablets oder birgt, auch weil kein Zugriff auf die Geräte selbst möglich ist,
Smartphones realisiert werden. Die Spracherkennung wird eher erhebliche Gefahren und Risiken bzgl. Schadsoftwarebefall der
weitere Probleme nach sich ziehen. Krankenhaus-IT. Hier wird der Weg über die TI und die ePA der
sichere Weg sein, wenn auch der medizinische Nutzen in Frage
Zum einen sind die in der Regel hohen Lizenzkosten für die ent- zu stellen ist.
sprechenden Module zu nennen, da sich eine internetbasierte
Erkennung via Internetdiensten von Apple, Google, Amazon Zusammengefasst sind die Förderrichtlinien im vorliegenden
usw. aus Datenschutzgründen verbieten sollte. Bei der Nutzung Entwurf nur bedingt dazu geeignet, den Krankenhäusern den
von Spracherkennung, vor allem wenn im Mehrbettzimmer oder notwendigen Gestaltungsraum zu geben, den es braucht, um
auf dem Flur die Dokumentation erstellt wird, ist der Daten- sinnhaft Prozesse zu digitalisieren und die medizinische Ver-
schutz sehr kritisch zu sehen. sorgung spürbar qualitativ voranzubringen. Es bleibt zu hoffen,
dass entscheidende Passagen bis zur Veröffentlichung überdacht
und korrigiert werden.
Die Autoren aus dem KH-IT-Vorstand
Jürgen Flemming, Beisitzer-Presse- und Reimar Engelhardt, stellvertretender Vorsitzender Helmut Schlegel,
Öffentlichkeitsarbeit (Einleitung); (Kernteil der Rückmeldung); Kooperationsbeauftragter (Anhang)
Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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