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Strategieplan und begleitende Strukturen, Digitalisierung von
Prozessen, Interoperabilität und Telematik, digitale Innovatio-
nen, Refinanzierung von IT-Kosten und IT-Personal, digitale
Kompetenzen und Teilhabe.
3. Aufbau und Implementierung eines Kom-
petenzzentrums „Digitalisierung in der Pflege“
Für die konsequente Umsetzung des nationalen Strategieplans
„Digitalisierung in der Pflege“ braucht es erweiterte und bisher
nicht vorhandene Strukturen. Daher empfiehlt das Bündnis
den Aufbau eines „Kompetenzzentrums Digitale Pflege“, das
als beratende und Orientierung gebende Organisationsstruk-
tur beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschaffen
werden soll. Die Aufgaben des Kompetenzzentrums können
in drei übergeordnete Bereiche eingeteilt werden: strategisch-
umsetzende Aufgaben, technisch-fachliche Aufgaben und
Netzwerkarbeit.
Zentrales Ziel in dieser Entwicklung muss eine durchgän- Prof. Dr. Sellemann, Gesundheitscampus Göttingen, eine Kooperation der
gige Digitalisierung von Versorgungs-und Verwaltungsprozes- HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/
sen sein. Dreh- und Angelpunkt des digitalisierten Pflegepro- Holzminden/Göttingen und der Universitätsmedizin Göttingen (UMG);
Leiter der GMDS-Arbeitsgruppe „Informationsverarbeitung in der Pflege“
zesses ist die elektronische Dokumentation in allen Sektoren
der Patientenversorgung. Deren flächendeckende Implementie-
rung sollte von allen Akteuren angestrebt und gefördert werden. einrichtungen an die Telematik-Infrastruktur (TI) gelegt, 2020
Um dabei einen reibungslosen und sicheren Austausch mit dem Patientendatenschutzgesetz (PDSG) insbesondere die
pflegerelevanter Daten und Informationen zu ermöglichen, Zugriffsrechte für Pflegefachpersonen auf die verschiedenen
bedarf es einer Vernetzung aller Sektoren mit ihren Akteuren. Komponenten der TI geregelt und 2021 mit dem Digitale-
Es ist und bleibt eine Aufgabe, mit dieser Struktur auch in der Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Zukunft eine sichere, qualitätsgebundene Versorgung abzusi- festgelegt, dass die Anbindung der TI für pflegerische Einrich-
chern. Das Kompetenzzentrum muss an das BMG angeschlos- tungen, die Leistungen nach §§ 37 und 37 c SGB V erbringen,
sen werden und darf nicht, weil die Kassenlage die Standards zum 1. Januar 2024 verpflichtend ist.
bestimmt, in die Struktur der Kassen eingebunden werden.
Der Gesetzgeber hat dazu 2019 mit dem Digitale-Versorgung- 4. Fazit und Perspektive
Gesetz (DVG) den Grundstein für die Anbindung von Pflege- Pflege und Digitalisierung bilden erst dann eine Symbiose,
wenn sie der pflegerischen Komplexität in ihrem jeweiligen
pflegerischen Setting und Tätigkeitsfeld gerecht wird. Damit
dies Realität wird und Einzug in die Routineversorgung findet,
müssen Politik und Vertreter der Wissensdomäne Pflege zusam-
menarbeiten, um die künftigen Herausforderungen zu lösen
und die Chancen der Digitalen Transformation der Pflege für
die Pflegepraxis nutzen zu können. Die bisherigen Gesetzesvor-
haben gehen in die richtige Richtung, schließen aber noch nicht
alle erforderlichen Schritte ein. Nur das Drehen an einzelnen
Stellschrauben reicht nicht mehr aus, um das System Pflege
mit seinen vielfältigen, unterschiedlichen Facetten auf digital
umzustellen.
Literaturverzeichnis
Hübner, U., Ammenwerth, E. & Sellemann, B. (Hrsg.). (2023). Informa-
tionsverarbeitung in der Pflege: Digitalisierung verstehen, Versorgungs-
kontinuität sichern (1. Auflage). Kohlhammer.
Scholes, M., Tallberg, M. & Pluyter-Wenting, E. (2000). International
Nursing Informatics: A history of the first forty years: 1960-2000. British
Irene Maier, Vizepräsidentin und Leiterin der Expertengruppe
„Digitalisierung“ des Deutschen Pflegerates e.V. Computer Society.
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GMDS-Praxisleitfaden „Das vernetzte Gesundheitswesen“